Kfz-Versicherung

red-89219_1920Mit einer Kfz-Versicherung werden Risiken versichert, die durch das Führen eines Kraftfahrzeuges entstehen können, dazu gehören die Kfz-Haftpflichtversicherung, alle Kaskoversicherungen, Schutzbriefe, Insassenunfallversicherung oder auch die Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung.

Was ist versichert?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für zulassungspflichtige Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Verursacht ein Kfz-Halter durch den Betrieb seines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr einen Unfall, bei dem jemand einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden erleidet, tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung für diesen Schaden ein. Bei einem Personenschaden sind sowohl Heilungskosten als auch eventuelle Rentenzahlungen bei Invalidität versichert. Sachschäden decken Schäden an anderen Fahrzeugen oder Objekten, wie Gartenzäunen oder Leitplanken, ab. Als Vermögensschaden werden beispielsweise Verdienstausfälle als Folge des Unfalls anerkannt und auch für immaterielle Schäden kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf, etwa bei der Zahlung von Schmerzensgeld.

 


 

Grundlagen für die Berechnung der Prämie

Die Prämienhöhe der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach verschiedenen Kriterien, die zum einen im versicherten Fahrzeug liegen, zum anderen mit dem Halter bzw. dem Versicherungsnehmer zu tun haben. Alle Kraftfahrzeuge werden in sogenannte Typklassen eingeteilt, die die Schadenshäufigkeit und die Reparaturkosten eines bestimmten Fahrzeugs berücksichtigen. Ein weiteres statistisches Merkmal ist die Regionalklasse, die Aufschluss über die Schadenshäufigkeit in einem bestimmten Gebiet gibt. Prämienbeeinflussende Faktoren, die nicht mit dem Fahrzeug zusammenhängen, können sein: Alter des Versicherungsnehmers bzw. Fahrers, Zeitwert und/oder Neuwert des Fahrzeugs, der regelmäßige Abstellplatz des Fahrzeugs, jährliche Fahrleistung, Punktestand in Flensburg oder das Alter der im Haushalt lebenden Kinder. Diese Faktoren sind weiche Tarifmerkmale, die nicht zwingend von jedem Versicherer angewendet werden müssen.

Die Kaskoversicherung

Mit einer Kaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer auch Schäden am eigenen Fahrzeug versichern, es handelt sich nicht um eine Pflichtversicherung. Mit einer Teilkaskoversicherung kann sich der Versicherungsnehmer gegen Brand, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Sturm-, Hagel-, Blitzschlags- oder Überschwemmungsschäden versichern. Auch sind Zusammenstöße mit Haarwild versichert, Glasbruchschäden, Schmorschäden infolge eines Kurzschlusses oder Marderbisse. Die Vollkaskoversicherung kann ebenfalls als freiwillige Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Neben den in der Teilkaskoversicherung versicherten Schäden ist der Versicherungsnehmer auch gegen Vandalismus oder Unfallschäden am eigenen Fahrzeug versichert.