Vorsicht Versicherung: Fallstricke in der privaten Krankenversicherung 1/2
Vorsicht Versicherung: Fallstricke in der privaten Krankenversicherung 2/2
Kassen sollen Entfernung der Brust-Implantate zahlen – welt.de:
Im Skandal um die Brustimplantate haben betroffene Patientinnen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen, wenn sie sich die Implantate herausnehmen lassen wollen….
Weiterlesen:
Die Basis der Kranken-und Berufsunfähigkeitsversicherung Teil 2
Warnung vor fehlerhaften Implantaten:
Kurz vor Weihnachten schlagen nun auch die deutschen Behörden Alarm. Offenbar geht ein erhebliches Gesundheitsrisiko von den fehlerhaften Silikon-Implantaten der Firma PIP aus. Behörden raten dazu, die Implantate zu entfernen – doch das könnte teuer werden.,,,
Die Basis der Kranken-und Berufsunfähigkeitsversicherung Teil 1
Die gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland und ein Grundpfeiler des Gesundheitssystems. Alle Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegen, sind dort pflichtversichert.
Versicherte Personen
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und Familienversicherte. Von der Versicherungspflicht befreit sind Beamte und Arbeitnehmer, deren Arbeitseinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze übersteigt. Es ist auch möglich, sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern, dies gilt besonders für Personen, die durch ihre Einkommenssituation nicht mehr pflichtversichert sind, weil sie die Einkommensgrenzen überschritten haben. Um als Familienangehöriger automatisch mitversichert zu sein, müssen ein paar Voraussetzungen gegeben sein. Als Ehegatte oder Lebenspartner mit einem geringen eigenen Einkommen kann man sich familienversichern. Kinder sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres automatisch familienversichert, sofern keine eigenes Einkommen erzielt wird. Diese Altersgrenze kann unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise aufgehoben werden.
Aufgabengliederung
Die gesetzliche Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit ihrer Mitglieder zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen, auch Krankheitsbeschwerden zu lindern ist eine ihrer Aufgaben. Nach dem Gesetz haben alle Mitglieder den gleichen Anspruch und die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Das notwendige Maß darf jedoch nicht überschritten werden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nicht nach dem Krankheitsrisiko, sondern wird gemäß dem Solidaritätsprinzip nach dem Einkommen festgelegt.
Leistungen und Selbstbeteiligung
Was die gesetzliche Krankenversicherung alles bezahlen muss, ist im Fünften Sozialgesetzbuch festgelegt. Dazu zählen Leistungen für vorbeugende Maßnahmen, zur Früherkennung von Krankheiten, zur Behandlung von Krankheiten und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. An einigen Behandlungen müssen sich die Patienten jedoch finanziell beteiligen, da die Krankenversicherungen diese Leistungen nicht oder nur zum Teil übernehmen. Neben der Zuzahlung zu Arzneien und Heil- oder Verbandsmitteln muss auch bei Krankenhausaufenthalten oder Anschlussheilbehandlungen dazugezahlt werden. Bei Sehhilfen oder Zahnersatz muss der Versicherte oftmals sehr tief in die eigene Tasche greifen, selbst wenn er nur das Mindestnotwendige bekommt.
Die private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen gibt es in verschiedenen Modellen, die sich je nach Umfang des Versicherungsvertrages unterscheiden.
Drei Arten werden unterschieden
Eine Vollversicherung deckt die gesamten Krankheitskosten ab, zumindest für ambulante und stationäre Behandlungen. Eine Teilversicherung deckt nur einen Teil der Krankheitskosten ab, wie das beispielsweise bei Beamten üblich ist, die einen Beihilfeanspruch bei ihrem Dienstherrn haben. Zusatzversicherungen decken zusätzliche Risiken ab, die über eine gesetzliche Krankenversicherung nicht gedeckt werden. Beispiele dafür sind Auslandsreisekrankenversicherung, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld oder Zahnzusatzversicherung.
Annahmevoraussetzungen
Nicht jeder kann so ohne Weiteres in eine private Krankenversicherung wechseln. Zum einen gelten bestimmte Einkommensgrenzen – das gilt insbesondere bei der Vollversicherung – , zum anderen gibt es natürlich eine Gesundheitsprüfung. Dabei werden Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und Beruf berücksichtigt und zur Berechnung des Beitrages herangezogen. Bestimmte Risiken können auch ausgeschlossen werden, wenn beispielsweise bereits eine schwere Erkrankung vorliegt, die zwar momentan nicht akut ist, für die aber ein Rückfallrisiko besteht. Eine andere Möglichkeit ist die Risikoübernahme mit einem entsprechenden Zuschlag. Alle, die eine bestimmte Einkommensgrenze übersteigen, können es in Erwägung ziehen, von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu wechseln. Auch Selbstständige, Beamte oder Freiberufler haben die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung.
Nicht nur für junge und gesunde
Das Krankenversicherungssystem der privaten Krankenversicherung funktioniert selbstverständlich nicht nur, wenn die Versicherten jung und gesund sind. Der zu zahlende Beitrag bei einer Krankenvollversicherung beinhaltet, neben der Prämie für die Krankenversicherung, auch eine Alterungsrückstellung. Da der Beitrag an das Alter des Versicherungsnehmers gekoppelt ist, wird er mit den Jahren natürlich höher. Im Rentenalter kann es dann passieren, dass die Versicherungsprämie einen Versicherungsnehmer in die Insolvenz stürzen kann, weil er schier unbezahlbar wird. Dem wirken die Altersrückstellungen entgegen. Ein bestimmter Prozentsatz des Beitrages wird als Alterungsrückstellung verbucht und soll dazu beitragen, die Prämie im Alter zu senken, sodass sie auch bezahlbar bleibt, wenn das Einkommen durch die Rente sinkt.
Kapital-Lebensversicherung
Eine Kapital-Lebensversicherung ist in erster Linie eine Versicherung für den Erlebensfall, im Gegensatz zur Risiko-Lebensversicherung. Mit einer Kapital-Lebensversicherung soll oft Vorsorge getroffen werden für das Alter. Sie kann Teil einer Immobilienfinanzierung sein oder einfach ein Kapitalanlage zur Vermögensbildung
Was bei einer Kapitallebensversicherung eigentlich ausbezahlt wird
Bei einer Kapital-Lebensversicherung werden dem Versicherungsnehmer nach einer bestimmten Laufzeit Leistungen ausbezahlt. Diese bestehen zum einen natürlich aus den eingezahlten Prämien und darüber hinaus Zahlungen aus Garantieverzinsung und Überschussanteile. Die Überschussanteile kommen einmal aus Zinsüberschüssen, die am Kapitalmarkt erwirtschaftet wurden und auch aus Risikoüberschüssen oder Kostenüberschüssen, die beim Versicherer selbst entstehen, beispielsweise durch geringere Kosten.
Welche Verträge es gibt
Klassischerweise werden Kapitallebensversicherungen als gemischte Verträge angeboten, die sowohl im Todesfall als auch im Erlebensfall auszahlen. Der Versicherungsfall tritt also entweder mit dem Tod der versicherten Person oder mit dem Ablauf der Versicherung ein. Um diese Leistungen dann auch entsprechend erbringen zu können, muss der Versicherer das Geld entsprechend am Kapitalmarkt anlegen. Dabei kann das Geld vom Versicherer konventionell am Kapitalmarkt investiert werden oder es wird vertraglich vereinbart, dass die Kapitalbildung über Investmentfonds stattfinden wird. Die Auszahlung selbst kann in einem Betrag erfolgen oder in Form von Teilauszahlung über mehrere Jahre, auch die Zahlung von monatlichen Leibrenten ist möglich.
Was eine Kapital-Lebensversicherung auszeichnet
Eine Kapitallebensversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie nicht nur Ihre Angehörigen für den Fall Ihres Ablebens absichern möchten, sondern gleichzeitig auch Ihre private Altersvorsorge verbessern möchten. Dadurch, dass die Garantieverzinsung festgelegt ist und ab 2012 noch weiter gesenkt wird, sind keine Toprenditen zu erwarten, jedoch gibt es Wertzuwächse, die keinerlei Verlustrisiko unterliegen. Außerdem ist es für Arbeitnehmer möglich, die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers als Prämienbestandteil einfließen zu lassen. Kapitallebensversicherungen können beliehen werden, wenn es finanziell einmal eng werden sollte und es ist ebenso möglich, diese Verträge in eine Immobilienfinanzierung einzubinden.
Wofür werden Versicherungen benötigt?
Die Bundesbürger überweisen Jahr für Jahr Milliarden Euro an Versicherungen. Hierbei ist jeder Bürger gut beraten, wenn er die Notwendigkeit und den Nutzen einer jeden Versicherung kritisch hinterfragt. Auf diese Weise können unnötige Ausgaben vermieden und das monatliche Finanzbudget des Haushaltes spürbar geschont werden.
Grundsätzlich schützt eine Versicherung den Versicherungsnehmer vor verschiedenen Risiken, die Leib und Eigentum des Versicherten betreffen können. Dementsprechend werden Versicherungen in Personen-und Sachversicherungen unterschieden. Krankenversicherungen und Rentenversicherungen fallen in den Versicherungszweig der Personenversicherungen. Diese sollen den Versicherungsnehmer beispielsweise vor den negativen Folgen einer Krankheit schützen bzw. eine finanzielle Versorgung für den Lebensabend leisten. Zu den Sachversicherungen hingegen zählen Hausratversicherung sowie Kfz-Versicherungen.
Private Versicherungen finanzieren sich durch das Erheben von Beiträgen, die von den Versicherungsnehmern zu zahlen sind. Entsprechend der Anzahl an Schadensfällen, welche von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft reguliert werden müssen sowie allgemeinen wirtschaftlichen Faktoren, wird die Höhe der Versicherungsprämien von Zeit zu Zeit angepasst. Private Versicherungen müssen Rücklagen bilden, um stets liquide und damit leistungsfähig zu bleiben. Zu diesem Zweck führen die verschiedenen Versicherungsgesellschaften einen Teil ihrer Einnahmen in ein sogenanntes Kapitalsammelbecken ab. Letztlich bewahrt dies die jeweilige Versicherung vor einer Insolvenz. Jedoch ist es in der Regel eher unwahrscheinlich, dass eine Versicherungsgesellschaft zahlungsunfähig wird.
Letztlich lässt sich eine gute Versicherungsgesellschaft daran erkennen, dass sie jederzeit ein offenes Ohr für die Probleme und Anregungen ihrer Versicherungsnehmer hat. Ausreichend Service-Mitarbeiter sind ebenso entscheidend für die Qualität einer Versicherung wie eine unbürokratische und schnelle Abwicklung im Schadens- bzw. Leistungsfall.