Kapital-Lebensversicherung
Eine Kapital-Lebensversicherung ist in erster Linie eine Versicherung für den Erlebensfall, im Gegensatz zur Risiko-Lebensversicherung. Mit einer Kapital-Lebensversicherung soll oft Vorsorge getroffen werden für das Alter. Sie kann Teil einer Immobilienfinanzierung sein oder einfach ein Kapitalanlage zur Vermögensbildung
Was bei einer Kapitallebensversicherung eigentlich ausbezahlt wird
Bei einer Kapital-Lebensversicherung werden dem Versicherungsnehmer nach einer bestimmten Laufzeit Leistungen ausbezahlt. Diese bestehen zum einen natürlich aus den eingezahlten Prämien und darüber hinaus Zahlungen aus Garantieverzinsung und Überschussanteile. Die Überschussanteile kommen einmal aus Zinsüberschüssen, die am Kapitalmarkt erwirtschaftet wurden und auch aus Risikoüberschüssen oder Kostenüberschüssen, die beim Versicherer selbst entstehen, beispielsweise durch geringere Kosten.
Welche Verträge es gibt
Klassischerweise werden Kapitallebensversicherungen als gemischte Verträge angeboten, die sowohl im Todesfall als auch im Erlebensfall auszahlen. Der Versicherungsfall tritt also entweder mit dem Tod der versicherten Person oder mit dem Ablauf der Versicherung ein. Um diese Leistungen dann auch entsprechend erbringen zu können, muss der Versicherer das Geld entsprechend am Kapitalmarkt anlegen. Dabei kann das Geld vom Versicherer konventionell am Kapitalmarkt investiert werden oder es wird vertraglich vereinbart, dass die Kapitalbildung über Investmentfonds stattfinden wird. Die Auszahlung selbst kann in einem Betrag erfolgen oder in Form von Teilauszahlung über mehrere Jahre, auch die Zahlung von monatlichen Leibrenten ist möglich.
Was eine Kapital-Lebensversicherung auszeichnet
Eine Kapitallebensversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie nicht nur Ihre Angehörigen für den Fall Ihres Ablebens absichern möchten, sondern gleichzeitig auch Ihre private Altersvorsorge verbessern möchten. Dadurch, dass die Garantieverzinsung festgelegt ist und ab 2012 noch weiter gesenkt wird, sind keine Toprenditen zu erwarten, jedoch gibt es Wertzuwächse, die keinerlei Verlustrisiko unterliegen. Außerdem ist es für Arbeitnehmer möglich, die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers als Prämienbestandteil einfließen zu lassen. Kapitallebensversicherungen können beliehen werden, wenn es finanziell einmal eng werden sollte und es ist ebenso möglich, diese Verträge in eine Immobilienfinanzierung einzubinden.
Lebensversicherung
Mit einer Lebensversicherung wird das Todesfallrisiko einer versicherten Person finanziell abgesichert. Das versicherte Risiko ist die Person selbst. Im Vertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die an eine bezugsberechtigte Person ausgezahlt werden soll, wenn der vertraglich vereinbarte Versicherungsfall eintritt. Bei Risikoversicherungen ist der Versicherungsfall der Tod der versicherten Person, bei Kapitallebensversicherungen ist es eine vereinbarte Laufzeit, die den Versicherungsfall auslöst, oder der Tod der versicherten Person.
Risiko-Lebensversicherung
Das besondere Merkmal der Risiko-Lebensversicherung ist, dass sie nur dann leisten muss, wenn der Versicherungsfall während der Vertragslaufzeit eintritt. Läuft der Vertrag aus, ohne dass der Versicherungsfall eingetreten ist, wird keine Leistung von der Versicherung erbracht. Häufig werden Risiko-Lebensversicherungen abgeschlossen, um einen Kredit abzusichern. Banken verkaufen heute häufig sogenannte Restschuldversicherungen. Das sind Risiko-Lebensversicherungen, deren Versicherungssumme im gleichen Maße sinkt wie die Restschuld des Darlehens. Der Vertrag kommt auch nur zustande, wenn auch der Kreditvertrag zustande kommt.
Vertragspartner bei einer Lebensversicherung
Aufseiten der Versicherung ist der Vertragspartner klar, der Vertragspartner aufseiten des Kunden können mehrere Personen sein. Als Vertragspartner kommen auf der Kundenseite unter Umständen mehrere Personen infrage. Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag ab. Der Beitragszahler entrichtet tatsächlich die Beiträge, die versicherte Person ist die Person, deren Leben versichert ist und schließlich der Bezugsberechtigte, der im Versicherungsfall die Leistung erhält. Möglicherweise sind das vier verschiedene Personen oder im Extremfall nur eine.
Beitragskalkulation und Kalkulation der Leistung einer Lebensversicherung
Die Beiträge und Leistungen können die Versicherungsunternehmen frei kalkulieren, es müssen lediglich die Grundsätze zur vorsichtigen Kalkulation und zur Gleichbehandlung der Mitglieder eingehalten werden. Zumeist liegt heute noch die traditionelle Versicherungsmathematik der Beitragsberechnung zugrunde. Demografische Erhebungen mit Lebenserwartung oder Restlebenserwartung werden den Berechnungen häufig zugrunde gelegt. Mithilfe kalkulatorischer Annahmen, beispielsweise auf der Grundlage der Sterbetafel, des Rechnungszinses und kalkulatorischer Kosten des Versicherers, werden die Beiträge normalerweise berechnet.
Auszahlungsarten einer Lebensversicherung
Lebensversicherungen können auf mehrere Arten ausgezahlt werden. Entweder gibt es eine einmalige Kapitalabfindung oder eine Rentenzahlung. Die Rentenzahlung kann zeitlich befristet oder lebenslang erfolgen.
Rentenversicherung
Mit der gesetzlichen Rentenversicherung sieht es in den letzten Jahren nicht mehr so rosig aus. Die jährlichen Erhöhungen fallen ziemlich mager oder sogar ganz aus. Auch für die Zukunft machen sich viele Gedanken, ob das System, wie es derzeit praktiziert wird, überhaupt noch funktionieren kann. Angesichts steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenraten wird in naher Zukunft auf einen Arbeitnehmer ein Rentner kommen. Dass es mit diesem Geld dann kaum noch ein Auskommen geben kann, ist den meisten klar.
Private Vorsorge treffen für die Altersrente
Aus diesem Grund sollte jeder sich Gedanken über eine private Vorsorge machen. Eine private Rentenversicherung, eine Sonderform der Lebensversicherung, kann dabei helfen, den Lebensabend finanziell abzusichern. Auch die betriebliche Altersversorgung, die jedes Unternehmen für seine Mitarbeiter anbieten kann, ist eine Form der privaten Rentenversicherung. Bei dieser Rentenversicherung wird nicht der Todesfall abgesichert, sondern das Risiko lange zu leben. Es ist eine Lebensversicherung für den Erlebensfall.
Beitragsmodelle und Vertragsmodalitäten
Der Rentenversicherungsbeitrag kann in einem Betrag gezahlt werden, direkt zu Vertragsbeginn. Ab diesem Zeitpunkt wird dann eine monatliche Leibrente gezahlt, das nennt man Sofortrente. Es ist auch möglich, eine aufgeschobene Rentenversicherung abzuschließen. Dabei wird die Versicherungsprämie gleich zu Beginn in einem Betrag gezahlt oder während einer Aufschubzeit in Form laufender Prämien. Ab einem vereinbarten Zeitpunkt wird dann ebenfalls eine monatliche Leibrente ausgezahlt.
Rentenversicherung und Lebensversicherung unterscheiden sich
Im Unterschied zu einer Lebensversicherung auf den Todesfall findet bei einer Rentenversicherung keine Gesundheitsprüfung statt, da der Gesundheitszustand für den Vertragsabschluss unwichtig ist. Es ist sogar so, dass ein schlechter Gesundheitszustand das Risiko des Versicherers verringert, denn dadurch wird die Rentenzahlungsdauer verkürzt. Der Rentenversicherer nimmt sogar an, dass nur die eine Rentenversicherung abschließen wollen, die für sich selbst von einer langen Lebenserwartung ausgehen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine höhere monatliche Rentenzahlung zu erhalten oder niedrigere Beiträge zu zahlen, und zwar, wenn man durch eine Gesundheitsprüfung nachweisen kann, dass die Lebenserwartung verringert ist.
Wie können Versicherungen stillgelegt werden?
Ob nun geschrumpfte Ersparnisse, unvorhergesehene Kündigungen oder Kurzarbeit: Mehr und mehr Bundesbürger müssen derzeit finanzielle Engpässe überbrücken. Um einzelne Ausgabenpositionen zu überprüfen und die laufenden Kosten des Haushaltes herunterzuschrauben, wird man hierbei früher oder später auf den Posten Renten- oder Lebensversicherung stoßen.
Die Deutschen haben rund 90 Millionen Kapital-Lebensversicherungen abgeschlossen. Dies bedeutet, dass es aktuell mehr Versicherungspolicen als Einwohner in Deutschland gibt. Die Rendite dieser Lebensversicherungen fällt aktuell jedoch eher mager aus. Aus diesem Grund kann es durchaus sinnvoll sein, die Wertigkeit entsprechender Policen genau zu überprüfen. In aller Regel lässt sich feststellen, dass eine vorzeitige Kündigung einer Kapital-Lebensversicherung mit einem herben finanziellen Verlust für den Versicherungsnehmer einhergeht. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die entsprechende Versicherung erst vor vergleichsweise kurzer Zeit unterzeichnet wurde und die Abschlussgebühren üblicherweise in den ersten Jahren des Vertrages fällig sind.
Eine Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt zu veräußern, stellte bisher eine beliebte Möglichkeit dar, mehr Geld aus dem Verkauf generieren zu können. Allerdings stehen die Chancen für den Verkauf einer Lebensversicherung eher schlecht. Ein Grund hierfür ist die Finanzkrise. Hierdurch reagieren Investoren deutlich zurückhaltender. Viele Händler haben zudem Lebensversicherungen auf Kredit gekauft. Die steigenden Kreditzinsen schmälern aktuell die Gewinnaussichten dieser Händler und damit die Chancen für Versicherungsnehmer, aus dem Verkauf ihrer Versicherung einen Gewinn zu erwirtschaften.
Eine Alternative zum Verkauf einer Lebens- oder Rentenversicherung ist Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages. Hierbei entfällt die monatliche Zahlung für den Versicherungsnehmer. Zudem bleibt das bereits angesparte Geld beim Versicherungsträger. Dieses angesparte Kapital kann beispielsweise verzinst werden und zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Fälligkeit inklusive Zinsen an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden. Ist der finanzielle Engpass überwunden, bieten viele Versicherungsträger an, die freigestellten Beiträge nachträglich einzuzahlen. Hierbei sollte man jedoch Vorsicht walten lassen und genau prüfen, unter welchen Bedingungen dies möglich ist und ob nicht sogar finanzielle Nachteile daraus entstehen können.
Grundsätzlich sollte man vor einer vorzeitigen Kündigung oder Stilllegung einer Versicherungspolice noch einmal genau die monatlichen Kosten und die Notwendigkeit der Versicherung überprüfen. Es macht beispielsweise keinen Sinn, eine Haftpflichtversicherung aufzukündigen, die mit 50 bis 90 Euro jährlich vergleichsweise günstig ist und den Versicherungsnehmer im Schadensfall vor hohen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten schützen kann.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Anders verhält es sich jedoch mit den Kaskoversicherungen. Hierbei kann es durchaus sinnvoll sein, Kosten und Nutzen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung zu überprüfen, unter Umständen auf diese zu verzichten oder herabzustufen.
Eine Rechtsschutzversicherung und eine Hausratversicherung mag im Schadensfall praktisch sein, jedoch sind diese beiden Versicherungen nicht als derart wichtig zu bezeichnen wie dies bei einer Haftpflichtversicherung ist. Dies trifft vor allem auf eine Rechtsschutzversicherung zu.
Fazit: Die Stillegung einer Versicherung über einen gewissen Zeitraum ist in den meisten Fällen die bessere Alternative. Das gilt insbesondere für Lebens- und Rentenversicherungen, da eine Kündigung dieser Verträge in der Regel mit hohen finanziellen Einbußen für den Versicherungsnehmer verbunden ist. Bei einer Stilllegung gibt es kurzfristig neuen finanziellen Spielraum für andere wichtige Dinge. Die Versicherung wird in dieser Zeit vom Versicherungsträger unverändert weitergeführt.
Was geschieht, wenn die Versicherung Pleite geht?
Die jüngste Finanzkrise hat auch die Versicherungsgesellschaften weltweit nicht verschont. Aus diesem Grund machen sich Versicherungsnehmer bis heute darüber Gedanken, ob ihre jeweilige Versicherung Pleite gehen kann und damit Insolvenz anmelden muss.
Wenn eine Versicherung in ernsthafte Finanznöte kommen sollte, tritt der staatliche Rettungsfond, der Protektor, auf den Plan. In diesen Fond müssen alle Versicherungsgesellschaften Beiträge einzahlen. Der Protektor übernimmt im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Versicherungsgesellschaft alle Versicherungspolicen der jeweiligen Kunden und führt diese kommissarisch fort. Am Beispiel der Lebensversicherung bedeutet dies, dass hierbei jedoch nur eine Garantieverzinsung von 2,25 % an den Versicherungsnehmer gezahlt werden kann. Durch diese Sicherheitseinrichtung für alle Lebensversicherungsgesellschaften sollen den Versicherungsnehmern garantierte Leistungen geboten und bereits gewährte Beteiligungen an Gewinnen gesichert werden. Überschüsse können jedoch erst nach einer Konsolidierung des jeweiligen Vertragspools erwartet werden, was wiederum die Rendite reduziert.
Ein weiteres Risiko stellt eine mögliche Insolvenz einer Aktiengesellschaft dar, in welche ein Versicherungsanbieter investiert. Hierdurch wird die Rendite natürlich geschmälert. Jedoch setzen Versicherungsgesellschaften vermehrt auf Diversifikation und dürfen zudem nur maximal 35 Prozent aller Kundengelder in Aktien investieren, sodass dieses Risiko als minimal einzustufen ist. Aktuellen Angaben der deutschen Finanzaufsicht „BaFin“ zufolge sieht es um die deutschen Versicherungsgesellschaften grundsätzlich nicht schlecht aus. Eine Zahlungsunfähigkeit ist insbesondere bei den großen und renommierten Versicherungsgesellschaften nicht zu befürchten.
Aktuell bereitet den Versicherungsnehmern die Krankenversicherungsgesellschaft City BKK Kopfzerbrechen. Der Krankenversicherungsanbieter musste zum 1. Juli 2011 Insolvenz anmelden. An dieser Tatsache konnten auch zweifelhafte Zusatzbeiträge, die von den Mitgliedern eingefordert worden waren, nichts ändern. Jüngsten Meldungen zufolge werden die zu viel entrichteten Krankenversicherungsbeiträge an die Versicherungsnehmer zurückgezahlt. Die Mehrheit der Versicherungsnehmer der City BKK dürften sich mittlerweile jedoch ohnehin eine neue Krankenversicherungsgesellschaft gesucht haben. Als einer der Gründe für die Insolvenz des Krankenversicherungsanbieters wurden unter anderem die hohen Versorgungskosten der Gesellschaft an den Standorten Hamburg und Berlin angegeben. Zudem galt die City BKK über einen langen Zeitraum als chronisch unterfinanziert.
An diesem Negativbeispiel wird deutlich, dass es durchaus möglich ist, dass eine Versicherung insolvent gehen kann. Die Auswirkungen für die Versicherungsnehmer hielten sich jedoch in Grenzen. So war der Versicherungsschutz von Versicherungsnehmern der City BKK jederzeit gewährleistet.
Versicherungen verkaufen – Was sollte beachtet werden?
Mehr und mehr Versicherungskunden kündigen ihre Versicherungspolicen vorzeitig. Dabei vergessen viele Versicherungsnehmer, dass es noch eine andere, lukrative Möglichkeit gibt, von der sowohl die Versicherungsgesellschaft als auch der Versicherungsnehmer selbst profitieren können. Der Verkauf einer Versicherung ist eine gute Alternative zur Kündigung. Doch warum kann auch der Versicherungsnehmer davon profitieren?
Die finanziellen Vorteile, die der Verkauf einer Versicherung mit sich bringen kann, werden vor allem am Beispiel der Lebensversicherungen deutlich. Heutzutage wird rund die Hälfte der Lebensversicherungen nicht bis Vertragsende geführt. Eine vorzeitige Kündigung ist jedoch vielfach mit finanziellen Verlusten für den Versicherungsnehmer verbunden. Aus diesem Grund ist man mit dem Verkauf von Lebensversicherungen oftmals besser beraten.
Verschiedene Unternehmen kaufen heutzutage Lebensversicherungen zwar auf und werben hierbei mit einem finanziellen Bonus für den Rückkaufswert der Versicherung.Jedoch stellen diese Unternehmen einige Bedingungen an den Versicherungsnehmer, welche oftmals nicht so ohne Weiteres erfüllt werden können. Einige Unternehmen beispielsweise akzeptieren ausschließlich Verträge, deren Wert maximal die Hälfte des Gesamtwertes (am Ende der Laufzeit) erreicht hat. Außerdem sollte die Laufzeit des Versicherungsvertrages zum Zeitpunkt des Verkaufs 15 Jahre nicht überschreiten. Der Rückkaufwert der Lebensversicherung liegt idealerweise bei mindestens bei 5.000 Euro. Dies bedeutet, dass eine Lebensversicherung, die verkauft werden soll, im besten Fall weder zu alt noch zu neu sein sollte. Zudem kann es vorkommen, dass verschiedene Arten von Kapital-Lebensversicherungen vom Verkäufer nicht angenommen werden.
Ein wesentlicher Vorteil bei Verkauf einer Lebensversicherung ist, dass der Kunde beim Verkauf seines Vertrages weiterhin Versicherungsnehmer bleibt. Im Falle seines Ablebens kann dann die Versicherungsprämie abzüglich des Kaufpreises an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird.
Neben den verschiedenen etablierten Unternehmen, die beim Verkauf von Lebensversicherungen sofort den vollen Verkaufspreis an den Versicherungsnehmer auszahlen, existieren heutzutage zahlreiche dubiose Firmen, die potentielle Kunden mit einem höheren Kaufpreis locken möchten. Allerdings wird im Gegenzug hierbei nur ein Teilbetrag der Gesamtsumme sofort an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, während der Rest in monatlichen Raten abgeleistet wird. Hierbei ist das Risiko für den Verkäufer als recht hoch einzustufen. Denn falls das Unternehmen insolvent gehen sollte, verliert der Verkäufer die noch ausstehende Summe und damit unter Umständen eine Menge Geld.
Es gibt aber auch Unternehmen, die anstelle der Auszahlung die Finanzierung eines Wertgegenstandes anbieten. Diese Möglichkeit ist aber für die meisten Verkäufer von Lebensversicherungen indiskutabel, da ja der Zweck des Verkaufs darin liegt, schnell an Bargeld zu kommen. Die Lebensversicherung nur deshalb zu verkaufen, um damit ein neues Auto oder neue Möbel zu finanzieren, wird in der Regel nicht praktiziert.
Bevor die Entscheidung zugunsten eines Verkaufs einer Versicherung fällt, kann es sinnvoller sein, die Versicherung beitragsfrei zu stellen, um auf diese Art und Weise kurzfristige Zahlungsengpässe zu überbrücken. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer keine weiteren Beiträge an die Versicherung abführen muss, das bisher angesparte Kapital jedoch erhalten bleibt. Sobald der finanzielle Engpass überwunden ist, kann die Versicherung dann wie gehabt weitergeführt werden. Ebenso kann eine kurzfristige Reduzierung der jeweiligen Einzahlungsbeiträge vereinbart werden, wenn das finanzielle Budget angeschlagen ist, aber ein Verkauf der Renten- oder Lebensversicherung nicht infrage kommt.
Welche Versicherungen gibt es?
Im Bereich der Versicherungen wird in zwei große Bereiche unterschieden. Zu den primären Versicherungen gehören Personen- und Nichtpersonenversicherungen.
Zu den Personenversicherungen zählen:
- Krankenversicherung
Die Krankenversicherung kommt für Kosten auf, die infolge einer Erkrankung auftreten. Diese Kosten sind im Vorfeld nicht zu kalkulieren und können unter Umständen sehr hoch sein. Die Krankenversicherung übernimmtdieses Risiko und kommt im Krankheitsfall für Behandlungskosten (Arzt, Heilmittel), Verdienstausfall oder die Kosten für eine Haushaltshilfe auf. Krankenversicherungen sind wichtig, um die Existenz des Versicherten und die Planbarkeit seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zu garantieren.
weiter lesen – gesetzliche Krankenversicherung
weiter lesen – private Krankenversicherung
- Unfallversicherung
Durchschnittlich erleidet jeder zwölfte Deutsche jedes Jahr einen Unfall. Um sich vor erheblichen, finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern, übernimmt die Unfallversicherung das Risiko. Versichert sind die finanziellen Folgen, die durch Verlust oder Verminderung der Arbeitskraft entstehen. In Deutschland gibt es die gesetzliche und die (freiweilige) private Unfallversicherung. Für finanzielle Folgen, die aufgrund eines Unfalls zu Hause oder in der Freizeit entstehen, bietet nur die private Unfallversicherung Schutz. Außerdem ergänzt sie bei Arbeitsunfällen die gesetzliche Unfallversicherung.
- Lebensversicherung
Die Lebensversicherung versichert Risiken des menschlichen Lebens. Hierzu gehören im Wesentlichen das Todesfallrisiko und das Langlebigkeitsrisiko (ungewisse Lebensdauer). Zusätzlich fließen noch sogenannte „Unterwegsrisiken“ in den Bereich der Lebensversicherung ein wie beispielsweise Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit und Unfalltod.
- Rentenversicherung
Auch die Rentenversicherung gehört zu den Personenversicherungen. Die gesetzliche Rentenversicherung trägt dazu bei, einen soliden Lebensstandard zu wahren und bietet finanziellen Schutz. Die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann als klassische Altesrente, in Form von medizinischen Leistungen zum Zwecke der Erhaltung der Gesundheit oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden. Über eine zusätzliche private Rentenversicherung kann der Versicherungsnehmer seinen Lebensstandard erhöhen
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen um mehr als die Hälfte abnimmt. Dadurch wird die Ausübung des Berufes durch Krankheit, Unfall oder Invalidität beeinträchtigt. Wie starkt, hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab, der mittels ärztlicher Untersuchung festgestellt wird.
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- Kapital-Lebensversicherung
Die Kapital-Lebensversicherung zahlt, wen einer der nachfolgenden Fälle eintritt. Verstirbt der Versicherte während der Vertragslaufzeit, wirddie vereinbarte Summe ausbezahlt – entweder an die im Vertrag benannte Person oder an die Erben, wenn niemand benannt wurde. Erlebt der Versicherte den Vertragsablauf, zahlt die Versicherung im Erlebensfalle die vereinbarte Versicherungssume zuzüglich angesammelter Gewinn-/Überschussanteile. Die Risikolebensversicherung zahlt hingegen nur, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Der Beitrag ist deshalb auch deutlich niedriger, Versicherungsschutz besteht aber bereits mit der ersten Beitragszahlung.
Zu den Nichtpersonenversicherungen zählen:
- Haftpflichtversicherung
Ein Schaden, dem man einem anderen zufügt, kann schnell verursacht werden. Der beschädigte Fernseher infolge einer Unachtsamkeit gehört ebenso dazu wie der mit dem Fahrrad angefahrene Fußgänger. Für Schäden dieser Art wird der Verursacher in die Pflicht (Haftung) gemäß Schadenersatzpflicht (§823 (1) BGB) genommen. Die finanziellen Belastungen, die dem Schadenverursacher im wahrsten Sinne des Wortes „anhaften“, können in die Millionen gehen. Die Haftpflichtversicherung gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, auf die niemand verzichten sollte. Sie greift allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Schaden nicht durch vorsätzliches Handeln herbeigeführt wurde.
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- Sachversicherungen
Allen Sachversicherungen ist gemein, dass im Vertrag festgelegte Sachen und/oder Gegenstände versichert werden. Mit dieser Versicherungsart werden in erster Linie die Risikoarten Einbruchdiebstahl, Beschädigung und Zerstörung abgedeckt, Personenschäden bleiben hiervon unberührt. Zu den wichtigsten Sachversicherungen zählen Hausrat-, Kfz-, Feuer- und Wohngebäudeversicherung.
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Was ist eine Versicherung?
Unter dem Begriff Versicherung ist das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) zu verstehen. Viele Menschen (die Versicherungsnehmer) zahlen einen Versicherungsbetrag in den Geldtopf (Versicherer) ein. Tritt ein Schadensfall ein, erhält dann der Versicherte aus diesem Geldtopf vom Versicherer eine Schadenausgleichszahlung. Dieses Prinzip funktioniert, da der Versicherungsfall im Verhältnis zur Vielzahl der Versicherten nur selten eintritt und genügend Geld für Auszahlungen vorhanden ist. Bedingung für die Zahlungsfähigkeit der Versicherer im Schadenfall ist jedoch, dass das Volumen der eintretenden Schäden statistisch abzuschätzen ist. Das ist Grundlage dafür, dass mit Hilfe versicherungsmathematischer Methoden jedes Mitglied des Kollektives seinen benötigten Beitrag definieren kann.
Der Umfang der Versicherungsleistungen wird in einem Versicherungsvertrag festgelegt. Hierin festgehalten sind die Obligenheiten und Rechtspflichten beider Parteien. Dazu gehören auch die Versicherungsdauer (Gefahrtragungsdauer) und die Höhe der Versicherungsprämie (monatlicher oder jährlicher Beitrag). Bei einer Rentenversicherung werden mit den Vertragsbedingungen auch Leistungsdauer und Fälligkeitstermine (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) bestimmt. Grundsätzlich gibt es drei Versicherungsarten, in die anhand bestimmter Kriterien eingeteilt wird.
Personen- und Nichtpersonenversicherungen
Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung gehören zu den Personenversicherungen. Haftpflicht-, Sach- und sonstige Vermögensversicherungen zählen zu den Nichtpersonenversicherungen.
Schadens- und Summenversicherungen
Mit ihnen wird ein konkreter Schadensbedarf abgedeckt. Schadensversicherungen sind Hausrat-, Haftpflicht-, Kranken-und Rückversicherungen sowie Kfz-Versicherungen. Bei der Summenversicherung wird eine im Versicherungsvertrag festgelegte Summe geleistet, die auch dann nicht erhöht wird, wenn der Schadensbedarf dadurch nicht vollständig gedeckt wird. Zur Summenversicherung gehören Unfall-und Lebensversicherungen.
Aktiven-und Passivenversicherungen
Mit aktiven Versicherungen werden Sachwerte geschützt, die auf der Aktivaseite in der Bilanz eines Unternehmens stehen. Sie decken aber oftmals nicht den ganzen Schaden ab ( Gebäude- und Kaskoversicherung). Bei Passivversicherungen hingegen werden Schäden vollständig ersetzt, beispielsweise bei der Produkthaftpflicht- oder KFZ Versicherung.
Es ist durchaus möglich, dass es mehrere Versicherungsnehmer (Ehepaar) und mehrere Versicherer (Konsortium) gibt. In der Regel profitiert allein der Versicherungsnehmer von dem im Vertrag festgesetzten Leistungskatalog. Bei einer Lebensversicherungen hingegen wird auch ein Bezugsberechtigter benannt, dem im Todesfall der versicherten Person die bis dahin eingezahlte Geldsumme ausbezahlt wird.
Im Versicherungsschein (Police) werden alle Verträge zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer zusammengefasst und dokumentiert. Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers hängen von der Art der Versicherung ab. Die primären Pflichten des des Versicherten bestehen darin, die Beiträge pünktlich zu entrichten und den Versicherer nach Eintritt eines Schadenfalls unverzüglich bzw. innerhalb einer bestimmten Frist darüber zu informieren. Der Versicherer hingegen hat nur eine Obliegenheit. Er hat im Versicherungsfall die vereinbarten Leistungen in entsprechendem Umfang zu erbringen. Bevor es so weit ist, muss der Versicherer den Schaden einstufen und abwickeln. Leider gibt es Versicherungen, die ihre Versicherten über einen unangemessenen Zeitraum hinaus im Unklaren lassen. Deshalb ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren. In ihnen steht, welche Leistungsvereinbarungen getroffen werden für den Fall, dass ein Schaden eintritt, der fristgerecht gemeldet wurde. Es gibt Versicherer, die sich dazu verpflichtet haben, innerhalb eines zuvor festgelegten Zeitraums auf die Schadenmeldung zu reagieren. Vereinzelt werden sogar extra Leistungen bewilligt, falls die Versicherung diesen Reaktionszeitraum überschritten hat.
Das Gesetz der großen Zahlen spielt im Versicherungswesen einer herausragende Rolle. Denn es ermöglicht eine Prognose für den in Zukunft eintretenden Schadenfall. Allerdings können unvorhersehbare Geschehnisse wie zum Beispiel der Klimawandel die Genauigkeit dieser Vorhersagen ungünstig beeinflussen.
Die Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer kann meist nach Ablauf gewisser Zahlungsperioden erfolgen. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass in einigen Fällen der Versicherer erworbene Ansprüche zurückkaufen kann. Voraussetzung hierfür ist aber, dass im Vertrag vereinbarte Mindestleistungen nicht günstiger als der Rückkaufswert sind.