Versicherungen - Wohnen: Sturmschäden umgehend dokumentieren – sueddeutsche.de:
Nach Sturmtief «Ulli» wird «Andrea» erwartet.
Die schweren Böen können zerstörerisch sein. Sind Haus und Wohnung betroffen, sollten die Schäden umgehend für die Versicherung dokumentiert werden. …..
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http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1257502
Kassen sollen Entfernung der Brust-Implantate zahlen – welt.de:
Im Skandal um die Brustimplantate haben betroffene Patientinnen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen, wenn sie sich die Implantate herausnehmen lassen wollen….
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Warnung vor fehlerhaften Implantaten:
Kurz vor Weihnachten schlagen nun auch die deutschen Behörden Alarm. Offenbar geht ein erhebliches Gesundheitsrisiko von den fehlerhaften Silikon-Implantaten der Firma PIP aus. Behörden raten dazu, die Implantate zu entfernen – doch das könnte teuer werden.,,,
Die gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland und ein Grundpfeiler des Gesundheitssystems. Alle Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegen, sind dort pflichtversichert.
Versicherte Personen
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und Familienversicherte. Von der Versicherungspflicht befreit sind Beamte und Arbeitnehmer, deren Arbeitseinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze übersteigt. Es ist auch möglich, sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern, dies gilt besonders für Personen, die durch ihre Einkommenssituation nicht mehr pflichtversichert sind, weil sie die Einkommensgrenzen überschritten haben. Um als Familienangehöriger automatisch mitversichert zu sein, müssen ein paar Voraussetzungen gegeben sein. Als Ehegatte oder Lebenspartner mit einem geringen eigenen Einkommen kann man sich familienversichern. Kinder sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres automatisch familienversichert, sofern keine eigenes Einkommen erzielt wird. Diese Altersgrenze kann unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise aufgehoben werden.
Aufgabengliederung
Die gesetzliche Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit ihrer Mitglieder zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen, auch Krankheitsbeschwerden zu lindern ist eine ihrer Aufgaben. Nach dem Gesetz haben alle Mitglieder den gleichen Anspruch und die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Das notwendige Maß darf jedoch nicht überschritten werden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nicht nach dem Krankheitsrisiko, sondern wird gemäß dem Solidaritätsprinzip nach dem Einkommen festgelegt.
Leistungen und Selbstbeteiligung
Was die gesetzliche Krankenversicherung alles bezahlen muss, ist im Fünften Sozialgesetzbuch festgelegt. Dazu zählen Leistungen für vorbeugende Maßnahmen, zur Früherkennung von Krankheiten, zur Behandlung von Krankheiten und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. An einigen Behandlungen müssen sich die Patienten jedoch finanziell beteiligen, da die Krankenversicherungen diese Leistungen nicht oder nur zum Teil übernehmen. Neben der Zuzahlung zu Arzneien und Heil- oder Verbandsmitteln muss auch bei Krankenhausaufenthalten oder Anschlussheilbehandlungen dazugezahlt werden. Bei Sehhilfen oder Zahnersatz muss der Versicherte oftmals sehr tief in die eigene Tasche greifen, selbst wenn er nur das Mindestnotwendige bekommt.
Die private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen gibt es in verschiedenen Modellen, die sich je nach Umfang des Versicherungsvertrages unterscheiden.
Drei Arten werden unterschieden
Eine Vollversicherung deckt die gesamten Krankheitskosten ab, zumindest für ambulante und stationäre Behandlungen. Eine Teilversicherung deckt nur einen Teil der Krankheitskosten ab, wie das beispielsweise bei Beamten üblich ist, die einen Beihilfeanspruch bei ihrem Dienstherrn haben. Zusatzversicherungen decken zusätzliche Risiken ab, die über eine gesetzliche Krankenversicherung nicht gedeckt werden. Beispiele dafür sind Auslandsreisekrankenversicherung, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld oder Zahnzusatzversicherung.
Annahmevoraussetzungen
Nicht jeder kann so ohne Weiteres in eine private Krankenversicherung wechseln. Zum einen gelten bestimmte Einkommensgrenzen – das gilt insbesondere bei der Vollversicherung – , zum anderen gibt es natürlich eine Gesundheitsprüfung. Dabei werden Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und Beruf berücksichtigt und zur Berechnung des Beitrages herangezogen. Bestimmte Risiken können auch ausgeschlossen werden, wenn beispielsweise bereits eine schwere Erkrankung vorliegt, die zwar momentan nicht akut ist, für die aber ein Rückfallrisiko besteht. Eine andere Möglichkeit ist die Risikoübernahme mit einem entsprechenden Zuschlag. Alle, die eine bestimmte Einkommensgrenze übersteigen, können es in Erwägung ziehen, von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu wechseln. Auch Selbstständige, Beamte oder Freiberufler haben die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung.
Nicht nur für junge und gesunde
Das Krankenversicherungssystem der privaten Krankenversicherung funktioniert selbstverständlich nicht nur, wenn die Versicherten jung und gesund sind. Der zu zahlende Beitrag bei einer Krankenvollversicherung beinhaltet, neben der Prämie für die Krankenversicherung, auch eine Alterungsrückstellung. Da der Beitrag an das Alter des Versicherungsnehmers gekoppelt ist, wird er mit den Jahren natürlich höher. Im Rentenalter kann es dann passieren, dass die Versicherungsprämie einen Versicherungsnehmer in die Insolvenz stürzen kann, weil er schier unbezahlbar wird. Dem wirken die Altersrückstellungen entgegen. Ein bestimmter Prozentsatz des Beitrages wird als Alterungsrückstellung verbucht und soll dazu beitragen, die Prämie im Alter zu senken, sodass sie auch bezahlbar bleibt, wenn das Einkommen durch die Rente sinkt.
Kapital-Lebensversicherung
Eine Kapital-Lebensversicherung ist in erster Linie eine Versicherung für den Erlebensfall, im Gegensatz zur Risiko-Lebensversicherung. Mit einer Kapital-Lebensversicherung soll oft Vorsorge getroffen werden für das Alter. Sie kann Teil einer Immobilienfinanzierung sein oder einfach ein Kapitalanlage zur Vermögensbildung
Was bei einer Kapitallebensversicherung eigentlich ausbezahlt wird
Bei einer Kapital-Lebensversicherung werden dem Versicherungsnehmer nach einer bestimmten Laufzeit Leistungen ausbezahlt. Diese bestehen zum einen natürlich aus den eingezahlten Prämien und darüber hinaus Zahlungen aus Garantieverzinsung und Überschussanteile. Die Überschussanteile kommen einmal aus Zinsüberschüssen, die am Kapitalmarkt erwirtschaftet wurden und auch aus Risikoüberschüssen oder Kostenüberschüssen, die beim Versicherer selbst entstehen, beispielsweise durch geringere Kosten.
Welche Verträge es gibt
Klassischerweise werden Kapitallebensversicherungen als gemischte Verträge angeboten, die sowohl im Todesfall als auch im Erlebensfall auszahlen. Der Versicherungsfall tritt also entweder mit dem Tod der versicherten Person oder mit dem Ablauf der Versicherung ein. Um diese Leistungen dann auch entsprechend erbringen zu können, muss der Versicherer das Geld entsprechend am Kapitalmarkt anlegen. Dabei kann das Geld vom Versicherer konventionell am Kapitalmarkt investiert werden oder es wird vertraglich vereinbart, dass die Kapitalbildung über Investmentfonds stattfinden wird. Die Auszahlung selbst kann in einem Betrag erfolgen oder in Form von Teilauszahlung über mehrere Jahre, auch die Zahlung von monatlichen Leibrenten ist möglich.
Was eine Kapital-Lebensversicherung auszeichnet
Eine Kapitallebensversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie nicht nur Ihre Angehörigen für den Fall Ihres Ablebens absichern möchten, sondern gleichzeitig auch Ihre private Altersvorsorge verbessern möchten. Dadurch, dass die Garantieverzinsung festgelegt ist und ab 2012 noch weiter gesenkt wird, sind keine Toprenditen zu erwarten, jedoch gibt es Wertzuwächse, die keinerlei Verlustrisiko unterliegen. Außerdem ist es für Arbeitnehmer möglich, die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers als Prämienbestandteil einfließen zu lassen. Kapitallebensversicherungen können beliehen werden, wenn es finanziell einmal eng werden sollte und es ist ebenso möglich, diese Verträge in eine Immobilienfinanzierung einzubinden.
Lebensversicherung
Mit einer Lebensversicherung wird das Todesfallrisiko einer versicherten Person finanziell abgesichert. Das versicherte Risiko ist die Person selbst. Im Vertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die an eine bezugsberechtigte Person ausgezahlt werden soll, wenn der vertraglich vereinbarte Versicherungsfall eintritt. Bei Risikoversicherungen ist der Versicherungsfall der Tod der versicherten Person, bei Kapitallebensversicherungen ist es eine vereinbarte Laufzeit, die den Versicherungsfall auslöst, oder der Tod der versicherten Person.
Risiko-Lebensversicherung
Das besondere Merkmal der Risiko-Lebensversicherung ist, dass sie nur dann leisten muss, wenn der Versicherungsfall während der Vertragslaufzeit eintritt. Läuft der Vertrag aus, ohne dass der Versicherungsfall eingetreten ist, wird keine Leistung von der Versicherung erbracht. Häufig werden Risiko-Lebensversicherungen abgeschlossen, um einen Kredit abzusichern. Banken verkaufen heute häufig sogenannte Restschuldversicherungen. Das sind Risiko-Lebensversicherungen, deren Versicherungssumme im gleichen Maße sinkt wie die Restschuld des Darlehens. Der Vertrag kommt auch nur zustande, wenn auch der Kreditvertrag zustande kommt.
Vertragspartner bei einer Lebensversicherung
Aufseiten der Versicherung ist der Vertragspartner klar, der Vertragspartner aufseiten des Kunden können mehrere Personen sein. Als Vertragspartner kommen auf der Kundenseite unter Umständen mehrere Personen infrage. Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag ab. Der Beitragszahler entrichtet tatsächlich die Beiträge, die versicherte Person ist die Person, deren Leben versichert ist und schließlich der Bezugsberechtigte, der im Versicherungsfall die Leistung erhält. Möglicherweise sind das vier verschiedene Personen oder im Extremfall nur eine.
Beitragskalkulation und Kalkulation der Leistung einer Lebensversicherung
Die Beiträge und Leistungen können die Versicherungsunternehmen frei kalkulieren, es müssen lediglich die Grundsätze zur vorsichtigen Kalkulation und zur Gleichbehandlung der Mitglieder eingehalten werden. Zumeist liegt heute noch die traditionelle Versicherungsmathematik der Beitragsberechnung zugrunde. Demografische Erhebungen mit Lebenserwartung oder Restlebenserwartung werden den Berechnungen häufig zugrunde gelegt. Mithilfe kalkulatorischer Annahmen, beispielsweise auf der Grundlage der Sterbetafel, des Rechnungszinses und kalkulatorischer Kosten des Versicherers, werden die Beiträge normalerweise berechnet.
Auszahlungsarten einer Lebensversicherung
Lebensversicherungen können auf mehrere Arten ausgezahlt werden. Entweder gibt es eine einmalige Kapitalabfindung oder eine Rentenzahlung. Die Rentenzahlung kann zeitlich befristet oder lebenslang erfolgen.
Unfallversicherung
Gerade im privaten Bereich passieren die meisten Unfälle, die durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgedeckt sind. Daher empfiehlt sich eine zusätzliche private Unfallversicherung, die dieses doch erhebliche Lebensrisiko abdeckt und im Fall eines Unfalles mit schweren Folgen zumindest die finanziellen Probleme lösen hilft.
Ein Unfall im Sinn der Versicherung
Ein Unfallereignis muss ganz bestimmte Wesensmerkmale aufweisen, um bei einer Versicherung als Unfall zu gelten und um in den Genuss der für einen Unfall vereinbarten Leistungen zu gelangen. Die Definition lautet folgendermaßen: „Ein Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person einen Schaden erleidet.“ (Quelle: Wikipedia). Bei manchen Versicherungen gilt eine erweiterte Definition, wobei dann nicht unbedingt eine Einwirkung von außen stattgefunden haben muss, zum Beispiel bei erhöhter Kraftanstrengung.
Die Leistungen der Unfallversicherung
Zielsetzung einer Unfallversicherung ist die finanzielle Absicherung im Falle, dass ein dauerhafter Schaden durch den Unfall entsteht, dazu gehören körperliche und geistige Leistungsbeeinträchtigungen. Bei den meisten Versicherungen wird eine einmalige Kapitalzahlung geleistet, die in Abhängigkeit zum Grad der Invalidität steht. Sie steigt überproportional oder progressiv an bei höherem Invaliditätsgrad. Dabei liegt die sogenannte Gliedertaxe der Berechnung zugrunde. Häufig wird auch eine Leistung bei Unfalltod für die Hinterbliebenen vereinbart. Eine weitere Möglichkeit der Leistungserbringung durch die Versicherung ist eine monatliche Rentenzahlung. Darüber hinaus bieten viele Unfallversicherungen auch Leistungen für kosmetische Operationen nach einem Unfall an.
Spezielle Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr
Dabei handelt es sich um eine Unfallversicherung in Kombination mit einer Lebensversicherung. Die monatlichen Beiträge sind dabei höher als bei einer normalen Unfallversicherung, jedoch werden dem Versicherungsnehmer nach Ablauf des Vertrages oder im Todesfall die Prämien mit Überschussanteilen zurückgezahlt. Dabei liegt ein Garantiezins zugrunde und eine nicht garantierte Überschussbeteiligung. Die sogenannte UBR kann auch für andere Personen abgeschlossen werden, beispielsweise von Großeltern für die Enkel. Damit kann später dann die Ausbildung finanziert werden.
Was ist, wenn ich eine Versicherung nicht mehr benötige?
Versicherungen sind sowohl für Privatleute als auch für Unternehmen unverzichtbar. Denn sie schützen Privatpersonen und Firmen gegen kalkulierbare Risiken ab. Dieser Schutz kann sowohl die eigene Person oder eigenes Eigentum sowie auf andere Personen und fremdes Eigentum beziehen. Doch nicht alle Versicherungen sind absolut notwendig. Nach einigen Jahren stellt der Versicherte oft fest, dass manche Versicherungspolice angepasst werden muss. Andere Versicherungen werden gar nicht mehr benötigt und können gekündigt werden.
Wird eine Versicherung nicht mehr benötigt, gibt es mehrere Möglichkeiten.
1) Die Kündigung
2) Stilllegung
3) Verkauf
Die Kündigung ist immer dann die beste Wahl, wenn eine Versicherung überflüssig geworden ist (zum Beispiel eine doppelte Hausratversicherung) oder wenn ein neuer Vertrag bei einer anderen Versicherung abgeschlossen werden soll.
Gibt es einen kurzzeitigen, finanziellen Engpass, muss die Versicherung nicht gleich gekündigt werden, um finanziell wieder auf die Beine zu kommen. Eine mit dem Versicherer vereinbarte Stilllegung des Versicherungsvertrages ist eine sinnvolle Alternative. Die Zahlungen werden ausgesetzt, der Versicherungsvertrag läuft jedoch uneingeschränkt weiter.
Wird dringend Bargeld benötigt, kann sich die dritte Alternative, der Verkauf der Versicherung, möglicherweise zu einem äußerst lukrativen Geschäft entwickeln. Hierbei sollten allerdings die Voraussetzungen sehr genau überprüft werden. Wird schon eine Bedingung nicht erfüllt, kann das zu erheblichen Verlusten führen.
Es gilt also genau zu prüfen, in welcher Situation sich der Versicherungsnehmer befindet, um mit der getroffenen Entscheidung am Ende das Beste für sich herauszuholen.
Stromberg, Staffel 5 – Trailer
Wer im Versicherungswesen arbeitet, sollte natürlich auch Stromberg kennen und lieben! Hier der Trailer zur 5. Staffel.