Die gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland und ein Grundpfeiler des Gesundheitssystems. Alle Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegen, sind dort pflichtversichert.
Versicherte Personen
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und Familienversicherte. Von der Versicherungspflicht befreit sind Beamte und Arbeitnehmer, deren Arbeitseinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze übersteigt. Es ist auch möglich, sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern, dies gilt besonders für Personen, die durch ihre Einkommenssituation nicht mehr pflichtversichert sind, weil sie die Einkommensgrenzen überschritten haben. Um als Familienangehöriger automatisch mitversichert zu sein, müssen ein paar Voraussetzungen gegeben sein. Als Ehegatte oder Lebenspartner mit einem geringen eigenen Einkommen kann man sich familienversichern. Kinder sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres automatisch familienversichert, sofern keine eigenes Einkommen erzielt wird. Diese Altersgrenze kann unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise aufgehoben werden.
Aufgabengliederung
Die gesetzliche Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit ihrer Mitglieder zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen, auch Krankheitsbeschwerden zu lindern ist eine ihrer Aufgaben. Nach dem Gesetz haben alle Mitglieder den gleichen Anspruch und die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Das notwendige Maß darf jedoch nicht überschritten werden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nicht nach dem Krankheitsrisiko, sondern wird gemäß dem Solidaritätsprinzip nach dem Einkommen festgelegt.
Leistungen und Selbstbeteiligung
Was die gesetzliche Krankenversicherung alles bezahlen muss, ist im Fünften Sozialgesetzbuch festgelegt. Dazu zählen Leistungen für vorbeugende Maßnahmen, zur Früherkennung von Krankheiten, zur Behandlung von Krankheiten und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. An einigen Behandlungen müssen sich die Patienten jedoch finanziell beteiligen, da die Krankenversicherungen diese Leistungen nicht oder nur zum Teil übernehmen. Neben der Zuzahlung zu Arzneien und Heil- oder Verbandsmitteln muss auch bei Krankenhausaufenthalten oder Anschlussheilbehandlungen dazugezahlt werden. Bei Sehhilfen oder Zahnersatz muss der Versicherte oftmals sehr tief in die eigene Tasche greifen, selbst wenn er nur das Mindestnotwendige bekommt.
Die private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen gibt es in verschiedenen Modellen, die sich je nach Umfang des Versicherungsvertrages unterscheiden.
Drei Arten werden unterschieden
Eine Vollversicherung deckt die gesamten Krankheitskosten ab, zumindest für ambulante und stationäre Behandlungen. Eine Teilversicherung deckt nur einen Teil der Krankheitskosten ab, wie das beispielsweise bei Beamten üblich ist, die einen Beihilfeanspruch bei ihrem Dienstherrn haben. Zusatzversicherungen decken zusätzliche Risiken ab, die über eine gesetzliche Krankenversicherung nicht gedeckt werden. Beispiele dafür sind Auslandsreisekrankenversicherung, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld oder Zahnzusatzversicherung.
Annahmevoraussetzungen
Nicht jeder kann so ohne Weiteres in eine private Krankenversicherung wechseln. Zum einen gelten bestimmte Einkommensgrenzen – das gilt insbesondere bei der Vollversicherung – , zum anderen gibt es natürlich eine Gesundheitsprüfung. Dabei werden Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und Beruf berücksichtigt und zur Berechnung des Beitrages herangezogen. Bestimmte Risiken können auch ausgeschlossen werden, wenn beispielsweise bereits eine schwere Erkrankung vorliegt, die zwar momentan nicht akut ist, für die aber ein Rückfallrisiko besteht. Eine andere Möglichkeit ist die Risikoübernahme mit einem entsprechenden Zuschlag. Alle, die eine bestimmte Einkommensgrenze übersteigen, können es in Erwägung ziehen, von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu wechseln. Auch Selbstständige, Beamte oder Freiberufler haben die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung.
Nicht nur für junge und gesunde
Das Krankenversicherungssystem der privaten Krankenversicherung funktioniert selbstverständlich nicht nur, wenn die Versicherten jung und gesund sind. Der zu zahlende Beitrag bei einer Krankenvollversicherung beinhaltet, neben der Prämie für die Krankenversicherung, auch eine Alterungsrückstellung. Da der Beitrag an das Alter des Versicherungsnehmers gekoppelt ist, wird er mit den Jahren natürlich höher. Im Rentenalter kann es dann passieren, dass die Versicherungsprämie einen Versicherungsnehmer in die Insolvenz stürzen kann, weil er schier unbezahlbar wird. Dem wirken die Altersrückstellungen entgegen. Ein bestimmter Prozentsatz des Beitrages wird als Alterungsrückstellung verbucht und soll dazu beitragen, die Prämie im Alter zu senken, sodass sie auch bezahlbar bleibt, wenn das Einkommen durch die Rente sinkt.
Kapital-Lebensversicherung
Eine Kapital-Lebensversicherung ist in erster Linie eine Versicherung für den Erlebensfall, im Gegensatz zur Risiko-Lebensversicherung. Mit einer Kapital-Lebensversicherung soll oft Vorsorge getroffen werden für das Alter. Sie kann Teil einer Immobilienfinanzierung sein oder einfach ein Kapitalanlage zur Vermögensbildung
Was bei einer Kapitallebensversicherung eigentlich ausbezahlt wird
Bei einer Kapital-Lebensversicherung werden dem Versicherungsnehmer nach einer bestimmten Laufzeit Leistungen ausbezahlt. Diese bestehen zum einen natürlich aus den eingezahlten Prämien und darüber hinaus Zahlungen aus Garantieverzinsung und Überschussanteile. Die Überschussanteile kommen einmal aus Zinsüberschüssen, die am Kapitalmarkt erwirtschaftet wurden und auch aus Risikoüberschüssen oder Kostenüberschüssen, die beim Versicherer selbst entstehen, beispielsweise durch geringere Kosten.
Welche Verträge es gibt
Klassischerweise werden Kapitallebensversicherungen als gemischte Verträge angeboten, die sowohl im Todesfall als auch im Erlebensfall auszahlen. Der Versicherungsfall tritt also entweder mit dem Tod der versicherten Person oder mit dem Ablauf der Versicherung ein. Um diese Leistungen dann auch entsprechend erbringen zu können, muss der Versicherer das Geld entsprechend am Kapitalmarkt anlegen. Dabei kann das Geld vom Versicherer konventionell am Kapitalmarkt investiert werden oder es wird vertraglich vereinbart, dass die Kapitalbildung über Investmentfonds stattfinden wird. Die Auszahlung selbst kann in einem Betrag erfolgen oder in Form von Teilauszahlung über mehrere Jahre, auch die Zahlung von monatlichen Leibrenten ist möglich.
Was eine Kapital-Lebensversicherung auszeichnet
Eine Kapitallebensversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie nicht nur Ihre Angehörigen für den Fall Ihres Ablebens absichern möchten, sondern gleichzeitig auch Ihre private Altersvorsorge verbessern möchten. Dadurch, dass die Garantieverzinsung festgelegt ist und ab 2012 noch weiter gesenkt wird, sind keine Toprenditen zu erwarten, jedoch gibt es Wertzuwächse, die keinerlei Verlustrisiko unterliegen. Außerdem ist es für Arbeitnehmer möglich, die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers als Prämienbestandteil einfließen zu lassen. Kapitallebensversicherungen können beliehen werden, wenn es finanziell einmal eng werden sollte und es ist ebenso möglich, diese Verträge in eine Immobilienfinanzierung einzubinden.
Lebensversicherung
Mit einer Lebensversicherung wird das Todesfallrisiko einer versicherten Person finanziell abgesichert. Das versicherte Risiko ist die Person selbst. Im Vertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die an eine bezugsberechtigte Person ausgezahlt werden soll, wenn der vertraglich vereinbarte Versicherungsfall eintritt. Bei Risikoversicherungen ist der Versicherungsfall der Tod der versicherten Person, bei Kapitallebensversicherungen ist es eine vereinbarte Laufzeit, die den Versicherungsfall auslöst, oder der Tod der versicherten Person.
Risiko-Lebensversicherung
Das besondere Merkmal der Risiko-Lebensversicherung ist, dass sie nur dann leisten muss, wenn der Versicherungsfall während der Vertragslaufzeit eintritt. Läuft der Vertrag aus, ohne dass der Versicherungsfall eingetreten ist, wird keine Leistung von der Versicherung erbracht. Häufig werden Risiko-Lebensversicherungen abgeschlossen, um einen Kredit abzusichern. Banken verkaufen heute häufig sogenannte Restschuldversicherungen. Das sind Risiko-Lebensversicherungen, deren Versicherungssumme im gleichen Maße sinkt wie die Restschuld des Darlehens. Der Vertrag kommt auch nur zustande, wenn auch der Kreditvertrag zustande kommt.
Vertragspartner bei einer Lebensversicherung
Aufseiten der Versicherung ist der Vertragspartner klar, der Vertragspartner aufseiten des Kunden können mehrere Personen sein. Als Vertragspartner kommen auf der Kundenseite unter Umständen mehrere Personen infrage. Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag ab. Der Beitragszahler entrichtet tatsächlich die Beiträge, die versicherte Person ist die Person, deren Leben versichert ist und schließlich der Bezugsberechtigte, der im Versicherungsfall die Leistung erhält. Möglicherweise sind das vier verschiedene Personen oder im Extremfall nur eine.
Beitragskalkulation und Kalkulation der Leistung einer Lebensversicherung
Die Beiträge und Leistungen können die Versicherungsunternehmen frei kalkulieren, es müssen lediglich die Grundsätze zur vorsichtigen Kalkulation und zur Gleichbehandlung der Mitglieder eingehalten werden. Zumeist liegt heute noch die traditionelle Versicherungsmathematik der Beitragsberechnung zugrunde. Demografische Erhebungen mit Lebenserwartung oder Restlebenserwartung werden den Berechnungen häufig zugrunde gelegt. Mithilfe kalkulatorischer Annahmen, beispielsweise auf der Grundlage der Sterbetafel, des Rechnungszinses und kalkulatorischer Kosten des Versicherers, werden die Beiträge normalerweise berechnet.
Auszahlungsarten einer Lebensversicherung
Lebensversicherungen können auf mehrere Arten ausgezahlt werden. Entweder gibt es eine einmalige Kapitalabfindung oder eine Rentenzahlung. Die Rentenzahlung kann zeitlich befristet oder lebenslang erfolgen.
Unfallversicherung
Gerade im privaten Bereich passieren die meisten Unfälle, die durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgedeckt sind. Daher empfiehlt sich eine zusätzliche private Unfallversicherung, die dieses doch erhebliche Lebensrisiko abdeckt und im Fall eines Unfalles mit schweren Folgen zumindest die finanziellen Probleme lösen hilft.
Ein Unfall im Sinn der Versicherung
Ein Unfallereignis muss ganz bestimmte Wesensmerkmale aufweisen, um bei einer Versicherung als Unfall zu gelten und um in den Genuss der für einen Unfall vereinbarten Leistungen zu gelangen. Die Definition lautet folgendermaßen: „Ein Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person einen Schaden erleidet.“ (Quelle: Wikipedia). Bei manchen Versicherungen gilt eine erweiterte Definition, wobei dann nicht unbedingt eine Einwirkung von außen stattgefunden haben muss, zum Beispiel bei erhöhter Kraftanstrengung.
Die Leistungen der Unfallversicherung
Zielsetzung einer Unfallversicherung ist die finanzielle Absicherung im Falle, dass ein dauerhafter Schaden durch den Unfall entsteht, dazu gehören körperliche und geistige Leistungsbeeinträchtigungen. Bei den meisten Versicherungen wird eine einmalige Kapitalzahlung geleistet, die in Abhängigkeit zum Grad der Invalidität steht. Sie steigt überproportional oder progressiv an bei höherem Invaliditätsgrad. Dabei liegt die sogenannte Gliedertaxe der Berechnung zugrunde. Häufig wird auch eine Leistung bei Unfalltod für die Hinterbliebenen vereinbart. Eine weitere Möglichkeit der Leistungserbringung durch die Versicherung ist eine monatliche Rentenzahlung. Darüber hinaus bieten viele Unfallversicherungen auch Leistungen für kosmetische Operationen nach einem Unfall an.
Spezielle Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr
Dabei handelt es sich um eine Unfallversicherung in Kombination mit einer Lebensversicherung. Die monatlichen Beiträge sind dabei höher als bei einer normalen Unfallversicherung, jedoch werden dem Versicherungsnehmer nach Ablauf des Vertrages oder im Todesfall die Prämien mit Überschussanteilen zurückgezahlt. Dabei liegt ein Garantiezins zugrunde und eine nicht garantierte Überschussbeteiligung. Die sogenannte UBR kann auch für andere Personen abgeschlossen werden, beispielsweise von Großeltern für die Enkel. Damit kann später dann die Ausbildung finanziert werden.
Rentenversicherung
Mit der gesetzlichen Rentenversicherung sieht es in den letzten Jahren nicht mehr so rosig aus. Die jährlichen Erhöhungen fallen ziemlich mager oder sogar ganz aus. Auch für die Zukunft machen sich viele Gedanken, ob das System, wie es derzeit praktiziert wird, überhaupt noch funktionieren kann. Angesichts steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenraten wird in naher Zukunft auf einen Arbeitnehmer ein Rentner kommen. Dass es mit diesem Geld dann kaum noch ein Auskommen geben kann, ist den meisten klar.
Private Vorsorge treffen für die Altersrente
Aus diesem Grund sollte jeder sich Gedanken über eine private Vorsorge machen. Eine private Rentenversicherung, eine Sonderform der Lebensversicherung, kann dabei helfen, den Lebensabend finanziell abzusichern. Auch die betriebliche Altersversorgung, die jedes Unternehmen für seine Mitarbeiter anbieten kann, ist eine Form der privaten Rentenversicherung. Bei dieser Rentenversicherung wird nicht der Todesfall abgesichert, sondern das Risiko lange zu leben. Es ist eine Lebensversicherung für den Erlebensfall.
Beitragsmodelle und Vertragsmodalitäten
Der Rentenversicherungsbeitrag kann in einem Betrag gezahlt werden, direkt zu Vertragsbeginn. Ab diesem Zeitpunkt wird dann eine monatliche Leibrente gezahlt, das nennt man Sofortrente. Es ist auch möglich, eine aufgeschobene Rentenversicherung abzuschließen. Dabei wird die Versicherungsprämie gleich zu Beginn in einem Betrag gezahlt oder während einer Aufschubzeit in Form laufender Prämien. Ab einem vereinbarten Zeitpunkt wird dann ebenfalls eine monatliche Leibrente ausgezahlt.
Rentenversicherung und Lebensversicherung unterscheiden sich
Im Unterschied zu einer Lebensversicherung auf den Todesfall findet bei einer Rentenversicherung keine Gesundheitsprüfung statt, da der Gesundheitszustand für den Vertragsabschluss unwichtig ist. Es ist sogar so, dass ein schlechter Gesundheitszustand das Risiko des Versicherers verringert, denn dadurch wird die Rentenzahlungsdauer verkürzt. Der Rentenversicherer nimmt sogar an, dass nur die eine Rentenversicherung abschließen wollen, die für sich selbst von einer langen Lebenserwartung ausgehen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine höhere monatliche Rentenzahlung zu erhalten oder niedrigere Beiträge zu zahlen, und zwar, wenn man durch eine Gesundheitsprüfung nachweisen kann, dass die Lebenserwartung verringert ist.
Wofür werden Versicherungen benötigt?
Die Bundesbürger überweisen Jahr für Jahr Milliarden Euro an Versicherungen. Hierbei ist jeder Bürger gut beraten, wenn er die Notwendigkeit und den Nutzen einer jeden Versicherung kritisch hinterfragt. Auf diese Weise können unnötige Ausgaben vermieden und das monatliche Finanzbudget des Haushaltes spürbar geschont werden.
Grundsätzlich schützt eine Versicherung den Versicherungsnehmer vor verschiedenen Risiken, die Leib und Eigentum des Versicherten betreffen können. Dementsprechend werden Versicherungen in Personen-und Sachversicherungen unterschieden. Krankenversicherungen und Rentenversicherungen fallen in den Versicherungszweig der Personenversicherungen. Diese sollen den Versicherungsnehmer beispielsweise vor den negativen Folgen einer Krankheit schützen bzw. eine finanzielle Versorgung für den Lebensabend leisten. Zu den Sachversicherungen hingegen zählen Hausratversicherung sowie Kfz-Versicherungen.
Private Versicherungen finanzieren sich durch das Erheben von Beiträgen, die von den Versicherungsnehmern zu zahlen sind. Entsprechend der Anzahl an Schadensfällen, welche von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft reguliert werden müssen sowie allgemeinen wirtschaftlichen Faktoren, wird die Höhe der Versicherungsprämien von Zeit zu Zeit angepasst. Private Versicherungen müssen Rücklagen bilden, um stets liquide und damit leistungsfähig zu bleiben. Zu diesem Zweck führen die verschiedenen Versicherungsgesellschaften einen Teil ihrer Einnahmen in ein sogenanntes Kapitalsammelbecken ab. Letztlich bewahrt dies die jeweilige Versicherung vor einer Insolvenz. Jedoch ist es in der Regel eher unwahrscheinlich, dass eine Versicherungsgesellschaft zahlungsunfähig wird.
Letztlich lässt sich eine gute Versicherungsgesellschaft daran erkennen, dass sie jederzeit ein offenes Ohr für die Probleme und Anregungen ihrer Versicherungsnehmer hat. Ausreichend Service-Mitarbeiter sind ebenso entscheidend für die Qualität einer Versicherung wie eine unbürokratische und schnelle Abwicklung im Schadens- bzw. Leistungsfall.
Wie verdienen Versicherungen ihr Geld?
Bei Versicherungen im Allgemeinen handelt es sich um komplexe Geschäftsmodelle, die grundsätzlich auf wirtschaftlichem Denken beruhen. Der Idealfall für eine Versicherungsgesellschaft ist es, möglichst viele Versicherungsnehmer als Kunden zu haben, bei denen während der Versicherungszeit keinerlei Versicherungsfälle eintreten. Diese Utopie entspricht natürlich nicht der Realität. Aus diesem Grund müssen Versicherungsgesellschaften heutzutage streng kalkulieren, um jederzeit zahlungs- und damit leistungsfähig bleiben zu können. Um Rücklagen bilden zu können, sind Beitragsanpassungen für die Versicherungsnehmer häufig nicht zu vermeiden. Je mehr Schadensfälle eine Versicherungsgesellschaft im Laufe eines Jahres regulieren musste, umso eher werden die Beiträge der jeweiligen Versicherungssparte nach oben hin angepasst. Dies ist natürlich stark vereinfacht ausgedrückt, denn schließlich werden die Versicherungsprämien zusätzlich von anderen, externen Faktoren, wie etwa der Inflation, beeinflusst.
Allen Versicherungen liegt das Prinzip der kollektiven Risikoübernahme zu Grunde. Dies bedeutet, dass jeder Versicherungsnehmer Versicherungsprämien zu entrichten hat, die in einen Geldtopf bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft fließen. Dieser Geldtopf wird auch als Kapitalsammelbecken bezeichnet und bildet letztlich die finanzielle Grundlage jeder modernen Versicherungsgesellschaft – und das weltweit. Wenn nun ein Schadensfall eintritt, wird die entsprechende Summe aus diesem Geldtopf an den betroffenen Versicherungsnehmer ausgezahlt, nachdem der Schadensfall durch den Versicherungsträger geprüft worden ist. Selbst wenn diese Summe die bisher eingezahlten Beiträge des Versicherungsnehmers übersteigen sollte, ist die Versicherungsgesellschaft vertraglich zur Zahlung der Summe verpflichtet, welche zur Deckung des Schadens notwendig ist.
Heutzutage werden Versicherungen von Experten als unentbehrliches Instrument bezeichnet, um heute die finanzielle Sicherheit von morgen gewährleisten zu können. Angenommen, eine Privatperson müsste für alle Schäden aufkommen, die sie im Laufe ihres Lebens unbeabsichtigt anderen Personen oder deren Eigentum zugefügt hat, wäre diese Person sehr schnell dem finanziellen Ruin nahe. Salopp gesagt: Ein Mensch würde nur noch arbeiten gehen, um die eigenen Schulden bezahlen zu können.
Am Beispiel der Krankenversicherung würde dies bedeuten, dass sämtliche Kosten, die für die Wiederherstellung oder Erhaltung der Gesundheit anfallen, vom Betroffenen selbst getragen werden müssten, was insbesondere für Geringverdiener unmöglich wäre.
Aus diesem Grund wurden Ende des 19. Jahrhunderts die Sozialversicherungen in Deutschland eingeführt, die dem Schutze der Arbeitnehmer dienen sollten. Aus diesem Grund sind die Sozialversicherungen verpflichtend für jeden Arbeitnehmer in Deutschland.
Auch wenn es sich hierbei um staatliche Versicherungsformen handelt, sind auch diese gezwungen, wirtschaftlich zu agieren, um jederzeit liquide und damit leistungsfähig zu bleiben.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass alle Versicherungsgesellschaften nur dann Geld verdienen können, wenn sie mehr Geld durch Versicherungsprämien einnehmen, als sie während eines Jahres für Schadenszahlungen ausgeben müssen. Dies trifft staatliche Versicherungen ebenso wie private Versicherungsanbieter. Hierbei sind finanzmathematische Grundlagen für die jeweilige Versicherungsgesellschaft unentbehrlich. Diese wiederum bestimmen letztlich die Höhe der Versicherungsprämien, die vom Versicherungsnehmer für eine bestimmte Versicherung zu zahlen sind.
Wie können Versicherungen stillgelegt werden?
Ob nun geschrumpfte Ersparnisse, unvorhergesehene Kündigungen oder Kurzarbeit: Mehr und mehr Bundesbürger müssen derzeit finanzielle Engpässe überbrücken. Um einzelne Ausgabenpositionen zu überprüfen und die laufenden Kosten des Haushaltes herunterzuschrauben, wird man hierbei früher oder später auf den Posten Renten- oder Lebensversicherung stoßen.
Die Deutschen haben rund 90 Millionen Kapital-Lebensversicherungen abgeschlossen. Dies bedeutet, dass es aktuell mehr Versicherungspolicen als Einwohner in Deutschland gibt. Die Rendite dieser Lebensversicherungen fällt aktuell jedoch eher mager aus. Aus diesem Grund kann es durchaus sinnvoll sein, die Wertigkeit entsprechender Policen genau zu überprüfen. In aller Regel lässt sich feststellen, dass eine vorzeitige Kündigung einer Kapital-Lebensversicherung mit einem herben finanziellen Verlust für den Versicherungsnehmer einhergeht. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die entsprechende Versicherung erst vor vergleichsweise kurzer Zeit unterzeichnet wurde und die Abschlussgebühren üblicherweise in den ersten Jahren des Vertrages fällig sind.
Eine Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt zu veräußern, stellte bisher eine beliebte Möglichkeit dar, mehr Geld aus dem Verkauf generieren zu können. Allerdings stehen die Chancen für den Verkauf einer Lebensversicherung eher schlecht. Ein Grund hierfür ist die Finanzkrise. Hierdurch reagieren Investoren deutlich zurückhaltender. Viele Händler haben zudem Lebensversicherungen auf Kredit gekauft. Die steigenden Kreditzinsen schmälern aktuell die Gewinnaussichten dieser Händler und damit die Chancen für Versicherungsnehmer, aus dem Verkauf ihrer Versicherung einen Gewinn zu erwirtschaften.
Eine Alternative zum Verkauf einer Lebens- oder Rentenversicherung ist Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages. Hierbei entfällt die monatliche Zahlung für den Versicherungsnehmer. Zudem bleibt das bereits angesparte Geld beim Versicherungsträger. Dieses angesparte Kapital kann beispielsweise verzinst werden und zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Fälligkeit inklusive Zinsen an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden. Ist der finanzielle Engpass überwunden, bieten viele Versicherungsträger an, die freigestellten Beiträge nachträglich einzuzahlen. Hierbei sollte man jedoch Vorsicht walten lassen und genau prüfen, unter welchen Bedingungen dies möglich ist und ob nicht sogar finanzielle Nachteile daraus entstehen können.
Grundsätzlich sollte man vor einer vorzeitigen Kündigung oder Stilllegung einer Versicherungspolice noch einmal genau die monatlichen Kosten und die Notwendigkeit der Versicherung überprüfen. Es macht beispielsweise keinen Sinn, eine Haftpflichtversicherung aufzukündigen, die mit 50 bis 90 Euro jährlich vergleichsweise günstig ist und den Versicherungsnehmer im Schadensfall vor hohen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten schützen kann.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Anders verhält es sich jedoch mit den Kaskoversicherungen. Hierbei kann es durchaus sinnvoll sein, Kosten und Nutzen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung zu überprüfen, unter Umständen auf diese zu verzichten oder herabzustufen.
Eine Rechtsschutzversicherung und eine Hausratversicherung mag im Schadensfall praktisch sein, jedoch sind diese beiden Versicherungen nicht als derart wichtig zu bezeichnen wie dies bei einer Haftpflichtversicherung ist. Dies trifft vor allem auf eine Rechtsschutzversicherung zu.
Fazit: Die Stillegung einer Versicherung über einen gewissen Zeitraum ist in den meisten Fällen die bessere Alternative. Das gilt insbesondere für Lebens- und Rentenversicherungen, da eine Kündigung dieser Verträge in der Regel mit hohen finanziellen Einbußen für den Versicherungsnehmer verbunden ist. Bei einer Stilllegung gibt es kurzfristig neuen finanziellen Spielraum für andere wichtige Dinge. Die Versicherung wird in dieser Zeit vom Versicherungsträger unverändert weitergeführt.
Wie kann eine Versicherung gekündigt werden?
Eine Versicherungspolice ist innerhalb von Minuten abgeschlossen. Sie zu kündigen ist oftmals ein schwieriges Unterfangen, da wesentliche Punkte wie Kündigungsfristen und Laufzeiten eingehalten werden müssen. Des gibt zwei Kündigungsformen: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.
Eine ordentliche Kündigung kann nur entsprechend der gültigen Kündigungsfristen und –termine erfolgen. Für die Kfz-Versicherungen ist immer am 30. November eines Jahres Stichtag. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens an diesem Tage schriftlich vorliegen. Das Datum des Poststempels ist hier nicht ausreichend. Deshalb empfiehlt es sich, die Kündigung rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Kündigungen sollten außerdem per Einschreiben versandt werden, um die fristgerechte Absendung der Kündigung belegen zu können. Ein Zusendung per Fax ist auch möglich, der Sendebericht gilt als Zustellbeleg.
Neben dem fristgerechten Ausstieg aus einer Versicherung gibt es noch andere Möglichkeiten, Neben einem regulären Ausstieg aus einer Versicherung gibt es noch andere Möglichkeiten, die Versicherung zu kündigen. So ist es dem Versicherungsnehmer möglich, im Rahmen von nahezu allen Sachversicherungen nach jedem entstandenen Versicherungsschaden mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung sollte zwar sofort ausgesprochen, aber erst zum Jahresende wirksam werden. Dann können eventuell zu viel bezahlte Beiträge von der Versicherungsgesellschaft zurückerstattet werden.
Von seinem Recht auf eine außerordentliche Kündigung kann der Versicherungsnehmer beim Verkauf oder dem Wegfall eines versicherten Objektes Gebrauch machen. Die Kündigung kann dann sofort mit Eintritt des Ereignisses erfolgen, zum Beispiel mit dem Verkauf eines Autos. Der Versicherungsschutz endet in diesem Beispiel mit dem Verkaufsdatum.
Darüber hinaus besteht ein Sonderkündigungsrecht für den Verbraucher bei jeglicher Form einer Erhöhung der jeweiligen Versicherungsprämien, welche über die übliche Progression hinausgeht. Dies bedeutet für den Verbraucher, dass er bei einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge mit sofortiger Wirkung zum Termin der Erhöhung kündigen kann.
Eine Lebensversicherung kann stets nur ordentlich gekündigt werden. Dies ist zum Ende eines jeden Versicherungsjahres möglich. Im Falle von Ratenzahlungen kann die Kündigung auch zum Ende eines Zahlungsabschnittes erfolgen, wobei der frühestmögliche Zeitpunkt am Ende des ersten Versicherungsjahres liegt.
Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung kann die ordentliche Kündigung erstmalig zum Laufzeitende ausgesprochen werden. Läuft die Versicherung danach weiter, kann die Kündigung jährlich zum Ende eines jeweiligen Versicherungsjahres ausgesprochen werden. Bei Versicherungspolicen, die über eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren hinausgehen, kann die Kündigung erstmals zum Ende des fünften Jahres erfolgen. Danach ist eine Kündigung ebenfalls jährlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres möglich. Bei einem Schadenfall kann die Kündigung entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres erfolgen.
Im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist jeweils nur eine ordentliche Kündigung möglich, die zum Ende eines jeden Versicherungsjahres erfolgen kann. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung kann frühestens nach 18 Monaten Mitgliedschaft gekündigt werden. Beim Wechsel in eine private Krankenversicherung muss die Frist von 18 Monaten nicht berücksichtigt werden.