Was ist eine Versicherung?
Unter dem Begriff Versicherung ist das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) zu verstehen. Viele Menschen (die Versicherungsnehmer) zahlen einen Versicherungsbetrag in den Geldtopf (Versicherer) ein. Tritt ein Schadensfall ein, erhält dann der Versicherte aus diesem Geldtopf vom Versicherer eine Schadenausgleichszahlung. Dieses Prinzip funktioniert, da der Versicherungsfall im Verhältnis zur Vielzahl der Versicherten nur selten eintritt und genügend Geld für Auszahlungen vorhanden ist. Bedingung für die Zahlungsfähigkeit der Versicherer im Schadenfall ist jedoch, dass das Volumen der eintretenden Schäden statistisch abzuschätzen ist. Das ist Grundlage dafür, dass mit Hilfe versicherungsmathematischer Methoden jedes Mitglied des Kollektives seinen benötigten Beitrag definieren kann.
Der Umfang der Versicherungsleistungen wird in einem Versicherungsvertrag festgelegt. Hierin festgehalten sind die Obligenheiten und Rechtspflichten beider Parteien. Dazu gehören auch die Versicherungsdauer (Gefahrtragungsdauer) und die Höhe der Versicherungsprämie (monatlicher oder jährlicher Beitrag). Bei einer Rentenversicherung werden mit den Vertragsbedingungen auch Leistungsdauer und Fälligkeitstermine (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) bestimmt. Grundsätzlich gibt es drei Versicherungsarten, in die anhand bestimmter Kriterien eingeteilt wird.
Personen- und Nichtpersonenversicherungen
Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung gehören zu den Personenversicherungen. Haftpflicht-, Sach- und sonstige Vermögensversicherungen zählen zu den Nichtpersonenversicherungen.
Schadens- und Summenversicherungen
Mit ihnen wird ein konkreter Schadensbedarf abgedeckt. Schadensversicherungen sind Hausrat-, Haftpflicht-, Kranken-und Rückversicherungen sowie Kfz-Versicherungen. Bei der Summenversicherung wird eine im Versicherungsvertrag festgelegte Summe geleistet, die auch dann nicht erhöht wird, wenn der Schadensbedarf dadurch nicht vollständig gedeckt wird. Zur Summenversicherung gehören Unfall-und Lebensversicherungen.
Aktiven-und Passivenversicherungen
Mit aktiven Versicherungen werden Sachwerte geschützt, die auf der Aktivaseite in der Bilanz eines Unternehmens stehen. Sie decken aber oftmals nicht den ganzen Schaden ab ( Gebäude- und Kaskoversicherung). Bei Passivversicherungen hingegen werden Schäden vollständig ersetzt, beispielsweise bei der Produkthaftpflicht- oder KFZ Versicherung.
Es ist durchaus möglich, dass es mehrere Versicherungsnehmer (Ehepaar) und mehrere Versicherer (Konsortium) gibt. In der Regel profitiert allein der Versicherungsnehmer von dem im Vertrag festgesetzten Leistungskatalog. Bei einer Lebensversicherungen hingegen wird auch ein Bezugsberechtigter benannt, dem im Todesfall der versicherten Person die bis dahin eingezahlte Geldsumme ausbezahlt wird.
Im Versicherungsschein (Police) werden alle Verträge zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer zusammengefasst und dokumentiert. Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers hängen von der Art der Versicherung ab. Die primären Pflichten des des Versicherten bestehen darin, die Beiträge pünktlich zu entrichten und den Versicherer nach Eintritt eines Schadenfalls unverzüglich bzw. innerhalb einer bestimmten Frist darüber zu informieren. Der Versicherer hingegen hat nur eine Obliegenheit. Er hat im Versicherungsfall die vereinbarten Leistungen in entsprechendem Umfang zu erbringen. Bevor es so weit ist, muss der Versicherer den Schaden einstufen und abwickeln. Leider gibt es Versicherungen, die ihre Versicherten über einen unangemessenen Zeitraum hinaus im Unklaren lassen. Deshalb ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren. In ihnen steht, welche Leistungsvereinbarungen getroffen werden für den Fall, dass ein Schaden eintritt, der fristgerecht gemeldet wurde. Es gibt Versicherer, die sich dazu verpflichtet haben, innerhalb eines zuvor festgelegten Zeitraums auf die Schadenmeldung zu reagieren. Vereinzelt werden sogar extra Leistungen bewilligt, falls die Versicherung diesen Reaktionszeitraum überschritten hat.
Das Gesetz der großen Zahlen spielt im Versicherungswesen einer herausragende Rolle. Denn es ermöglicht eine Prognose für den in Zukunft eintretenden Schadenfall. Allerdings können unvorhersehbare Geschehnisse wie zum Beispiel der Klimawandel die Genauigkeit dieser Vorhersagen ungünstig beeinflussen.
Die Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer kann meist nach Ablauf gewisser Zahlungsperioden erfolgen. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass in einigen Fällen der Versicherer erworbene Ansprüche zurückkaufen kann. Voraussetzung hierfür ist aber, dass im Vertrag vereinbarte Mindestleistungen nicht günstiger als der Rückkaufswert sind.