Wann und wie kündige ich eine Versicherung
Versicherungen sind sowohl für Privatleute als auch für Unternehmen unverzichtbar. Denn sie schützen Privatpersonen und Firmen gegen kalkulierbare Risiken ab. Dieser Schutz kann sowohl die eigene Person oder eigenes Eigentum sowie auf andere Personen und fremdes Eigentum beziehen. Doch nicht alle Versicherungen sind absolut notwendig. Nach einigen Jahren stellt der Versicherte oft fest, dass manche Versicherungspolice angepasst oder sogar überhaupt nicht mehr benötigt wird und gekündigt werden kann.
Ein typisches Beispiel ist die Kündigung der Hausratversicherung. Ziehen zwei Menschen in eine gemeinsame Wohnung, wird eine der beiden Versicherungen überflüssig. Eine Versicherung für ein Tier ist nur sinnvoll, solange der Versicherungsnehmer auch Besitzer des Tieres ist. Verkauft mein sein Pferd oder stirbt es, ist die Tierversicherung nicht mehr notwendig. Für den Fall einer Kündigung ist es gut zu wissen, wie man am schnellsten aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag herauskommt.
In aller Regel sehen Versicherungspolicen eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor. Wenn eine Versicherung zum 31. Dezember eines Jahres (Ende des Versicherungsjahres) gekündigt werden soll, muss der Versicherungsgesellschaft die Kündigung spätestens am 30. September vorliegen.
Liegt ein Schadensfall vor, können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherungsträger vom Kündigungsrecht Gebrauch machen. Insbesondere Versicherungsgesellschaften nehmen dieses Recht gerne in Anspruch. Das gilt vor allem für den Fall, wenn sie einen Versicherungsnehmer loswerden möchten, der sie mit hohen Forderungen eine Menge Geld gekostet hat. Besonders im Fokus stehen hier Anbieter von Rechtsschutzversicherungen.