Gesundheit (Gesundheitsversicherung)

Eine Krankenversicherung (Gesundheitsversicherung) zu haben ist seit der Gesundheitsreform 2007 Pflicht in Deutschland, jedoch gibt es zwischen den Angeboten reichlich Unterschiede. Der wohl Größte liegt dabei wohl zwischen der privaten und der gesetztlichen Krankenkasse, wobei bestimmte Voraussetzungen bestimmen, zu welchem Krankenversicherungssystem die Person angehört.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nicht nach dem Krankheitsrisiko, sondern sind auf das Einkommen des Versicherten abgestimmt. Der Anspruch auf Leistungen hierbei nicht nach Alter oder Beitragsniveau bestimmt, die Behandlung muss lediglich im Rahmen des medizinisch notwendigen sein und nur die Heilungsmethode mit dem geringsten erfolgversprechenden Aufwand wird erstattet. Meist sind es Arbeitnehmer, Studenten und Rentner, die gesetzlich pflichtversichert sind und Selbständige oder gut verdienende Arbeitnehmer tendieren zur privaten Krankenversicherung.


Nicht jeder hat Anspruch auf eine private Krankenversicherung, denn während bei Selbständigen und Beamten das Einkommen keine Rolle spielt, müssen Arbeitnehmer die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreichen. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind oftmals umfassender und höher als die der gesetzlichen Krankenversicherung.


Wer seine Grundabsicherung der gesetzlichen Krankenkasse ergänzen möchte, der kann sich zu einer Krankenzusatzversicherung entscheiden. Diese unterscheiden sich beträchtlich in Punkto Preis und Leistung, wobei vom Einbett-Zimmer im Krankenhaus, der alleinigen Behandlung vom Chefarzt oder der Kostenübernahme von Zahnersatz, Prophylaxen und Implantaten alles im Leistungsspektrum enthalten sein kann.


Sehr beliebt ist dabei die Zahnzusatzversicherung, denn die gesetzliche Krankenkasse deckt die Kosten für eine Brücke, Krone, ein Implantat oder Ähnliches nur zum Teil ab und schnell kann es zu einer Rechnung von mehreren tausend Euro kommen.
Die Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte ist eine Zuschussform des Staates zur Krankenversicherung, die Beamten und Richtern (auch im Ruhestand), Witwen, Witwern und Kindern der vorgenannten Personen sowie Auszubildenden im öffentlich-rechtlichen Dienst zusteht. Grundsätzlich beträgt die Kostenübernahme der Beihilfe 50 %, und steigt auf 70 %, sofern der Berechtigte mehr als ein kindergeldberechtigtes Kind hat. Kinder erhalten in diesem Fall nochmals einen Beihilfesatz von 80 % und Ehegatten von 70 %.
Zur Gesundheitsvorsorge gehört desweiteren die Auslandskrankenversicherung, die für den Versicherten im Ausland die Kosten von Krankheiten, Operationen, Arzneimitteln, Zahnbehandlungen sowie medizinisch notwendigen Rücktransporten aus dem Urlaub übernimmt. Doch nicht nur Personen können krankenversichert werden, eine Tierkrankenversicherung für Hund, Katze oder Pferd kann den Besitzer vor hohen Kosten schützen und dem Tier die bestmögliche Behandlung zugutekommen lassen.

Die gesetzliche Krankenversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland und ein Grundpfeiler des Gesundheitssystems. Alle Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegen, sind dort pflichtversichert.


Die private Krankenversicherung Private Krankenversicherungen gibt es in verschiedenen Modellen, die sich je nach Umfang des Versicherungsvertrages unterscheiden. Drei Arten werden unterschieden Eine Vollversicherung deckt die gesamten Krankheitskosten ab, zumindest für ambulante und stationäre Behandlungen. Eine Teilversicherung deckt nur einen Teil der Krankheitskosten ab, wie das beispielsweise bei Beamten üblich …


Kapital-Lebensversicherung Eine Kapital-Lebensversicherung ist in erster Linie eine Versicherung für den Erlebensfall, im Gegensatz zur Risiko-Lebensversicherung. Mit einer Kapital-Lebensversicherung soll oft Vorsorge getroffen werden für das Alter. Sie kann Teil einer Immobilienfinanzierung sein oder einfach ein Kapitalanlage zur Vermögensbildung