Wie kann eine Versicherung gekündigt werden?

Wie kann eine Versicherung gekündigt werden?

Eine Versicherungspolice ist innerhalb von Minuten abgeschlossen. Sie zu kündigen ist oftmals ein schwieriges Unterfangen, da wesentliche Punkte wie Kündigungsfristen und Laufzeiten eingehalten werden müssen. Des gibt zwei Kündigungsformen: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.

Eine ordentliche Kündigung kann nur entsprechend der gültigen Kündigungsfristen und –termine erfolgen. Für die Kfz-Versicherungen ist  immer am 30. November eines Jahres  Stichtag. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens an diesem Tage schriftlich vorliegen. Das Datum des Poststempels ist hier nicht ausreichend. Deshalb empfiehlt es sich, die Kündigung rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Kündigungen sollten außerdem per Einschreiben versandt werden, um die fristgerechte Absendung der Kündigung belegen zu können. Ein Zusendung per Fax ist auch möglich, der Sendebericht gilt als Zustellbeleg.

Neben dem fristgerechten Ausstieg aus einer Versicherung gibt es noch andere Möglichkeiten, Neben einem regulären Ausstieg aus einer Versicherung gibt es noch andere Möglichkeiten, die Versicherung zu kündigen. So ist es dem Versicherungsnehmer möglich, im Rahmen von nahezu allen Sachversicherungen nach jedem entstandenen Versicherungsschaden mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung sollte zwar sofort ausgesprochen, aber erst zum Jahresende wirksam werden. Dann können eventuell zu viel bezahlte Beiträge von der Versicherungsgesellschaft zurückerstattet werden.

 


 

Von seinem Recht auf eine außerordentliche Kündigung kann der Versicherungsnehmer beim Verkauf oder dem Wegfall eines versicherten Objektes Gebrauch machen. Die Kündigung kann dann sofort mit Eintritt des Ereignisses erfolgen, zum Beispiel mit dem Verkauf eines Autos. Der Versicherungsschutz endet in diesem Beispiel mit dem Verkaufsdatum.

Darüber hinaus besteht ein Sonderkündigungsrecht für den Verbraucher bei jeglicher Form einer Erhöhung der jeweiligen Versicherungsprämien, welche über die übliche Progression hinausgeht. Dies bedeutet für den Verbraucher, dass er bei einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge mit sofortiger Wirkung zum Termin der Erhöhung kündigen kann.

Eine Lebensversicherung kann stets nur ordentlich gekündigt werden. Dies ist zum Ende eines jeden Versicherungsjahres möglich. Im Falle von Ratenzahlungen kann die Kündigung auch zum Ende eines Zahlungsabschnittes erfolgen, wobei der frühestmögliche Zeitpunkt am Ende des ersten Versicherungsjahres liegt.

Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung kann die ordentliche Kündigung erstmalig zum Laufzeitende ausgesprochen werden. Läuft die Versicherung danach weiter, kann die Kündigung jährlich zum Ende eines jeweiligen Versicherungsjahres ausgesprochen werden. Bei Versicherungspolicen, die über eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren hinausgehen, kann die Kündigung erstmals zum Ende des fünften Jahres erfolgen. Danach ist eine Kündigung ebenfalls jährlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres möglich. Bei einem Schadenfall kann die Kündigung entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres erfolgen.

Im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist jeweils nur eine ordentliche Kündigung möglich, die zum Ende eines jeden Versicherungsjahres erfolgen kann. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung kann frühestens nach 18 Monaten Mitgliedschaft gekündigt werden. Beim Wechsel in eine private Krankenversicherung muss die Frist von 18 Monaten nicht berücksichtigt werden.

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