Mietkautionsversicherung

Ist der Abschluss einer Mietkautionsversicherung wirklich sinnvoll?

Gerade die Menschen, die auf der Suche nach einem geeigneten Wohnobjekt sind, wissen, dass oft sehr hohe Mietkautionen verlangt werden. Bei vielen Mietern reißt die jeweilige Kaution zum Beginn des Mietverhältnisses ein tiefes Loch in die eigene Haushaltskasse. Daher bieten einige Versicherungsgesellschaften die Mietkautionsversicherung an, die Wohnungssuchende eine erhebliche Entlastung verspricht. Doch was verstehen wir unter einer Mietkautionsversicherung und ist der Abschluss hierbei auch wirklich sinnvoll?

Zunächst kann erwähnt werden, dass das Prinzip bei der Mietkautionsversicherung sehr einleuchtend klingt. Da hierbei der Mieter keine Kaution an den Vermieter zahlt, sondern ihm eine Art von Bürgschaft der Versicherung übergibt. Dieses Prinzip ähnelt sehr der Bankbürgschaft. Die Versicherung übernimmt die Kosten für berechtige Forderungen vom Vermieter an den Mieter während des Mietverhältnisses. Für den Mieter besteht zudem auch der Vorteil, dass er zu Beginn des Mietverhältnisses nicht erst eine Kautionssumme aufbringen muss.

 


 
Die Kosten einer Mietkautionsversicherung

Für die Mietkautionsversicherung muss der Mieter in regelmäßigen Abständen eine Prämie begleichen. Bei sehr vielen Versicherungsgesellschaften beträgt die Prämie jährlich rund 5 Prozent der jeweiligen Kautionssumme. So muss beispielsweise der Mieter bei einer Kautionssumme von 2.000 Euro an die Versicherung jährlich 100 Euro zahlen. Meist kommt noch eine einmalige Gebühr für die Aufnahme hinzu. Man sollte aber jedoch bedenken, dass eine Mietkautionsversicherung nicht für jeden Mieter sinnvoll ist. Denn die Versicherer behalten es sich vor, die Bonität des Versicherungsnehmers zu prüfen. Zudem kann es durchaus sein, dass der Vermieter dieser Art von Begleichung der Mietkaution ablehnt.

Dennoch bietet die Mietkautionsversicherung viele Vorteile, denn diese hat daneben auch keine festen Vertragslaufzeiten. So kann diese Versicherungsart jederzeit vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Hierzu muss der Mieter sich vom Vermieter die Bürgschaftsurkunde aushändigen lassen und diese dann an die Versicherungsgesellschaft zurücksenden. Sollte bereits die jährliche Prämie schon begleichen sein, dann erstattet die Versicherung diese Summe anteilig zurück, sodass dem Mieter keine überflüssigen Kosten entstehen.