Welche Versicherungen sind für eine juristische Person unverzichtbar?

Welche Versicherungen sind für eine juristische Person unverzichtbar?

Die Grundform einer juristischen Person ist der eingetragene Verein (e. V.). Eine juristische Person kann aber auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG) sein. Mit steigendem Umsatz und wachsender Anzahl an Mitarbeitern sollte eine juristische Person verantwortungsvoll in regelmäßigen Abständen den eigenen Versicherungsschutz überprüfen und diesen gegebenenfalls anpassen.

Grundsätzlich trägt ein Unternehmen stets vielfältige unternehmerische Risiken. Dies liegt in der Natur der Sache. Je nach Branche können weitere spezifische Risiken dazukommen. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist für eine juristische Person somit unerlässlich, damit die versicherbaren Risiken stets überschaubar bleiben. In diesem Zusammenhang sollte die juristische Person berücksichtigen, dass Versicherungskombinationen bei einer Versicherungsgesellschaft zu vorteilhaften Versicherungsprämien führen können, wodurch sich die Versicherungslast für das Unternehmen spürbar senken lässt.

Selbst bei einem mittelständischen Unternehmen geht es nicht darum, alle erdenklichen Risiken abzusichern. Man sollte sich hingegen ganz speziell auf existenzgefährdende oder besonders kostspielige Risiken konzentrieren und diese mithilfe eines umfangreichen Versicherungsschutzes entsprechend entschärfen.

 


 

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist beispielsweise eine zentrale Grundlage im Rahmen der Versicherungen für juristische Personen. Diese deckt sowohl Sach- als auch Personenschäden und damit verbundene Vermögensschäden ab, die von der jeweiligen juristischen Person verursacht worden sind. Beratende Berufe, wie beispielsweise Unternehmensberater oder Rechtsanwälte sowie Dienstleister können sich mithilfe einer Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung gegen reine Vermögensschäden absichern lassen.

Hohe Sachschäden können durch eine Sachversicherung abgesichert werden. Diese übernimmt beispielsweise die Kosten für Schäden, die durch Leitungswasser, Feuer oder Einbruch sowie Vandalismus und Streik entstehen können. Sachschäden an Geräten, Anlagen und Maschinen können im Rahmen einer Elektronikversicherung oder einer Maschinenversicherung reguliert werden. Diese bieten sich natürlich vor allem für produzierende Unternehmen und weniger für Dienstleister an.

Nicht vergessen werden sollte an dieser Stelle ein umfangreicher Rechtschutz, denn das eigene Recht zu erstreiten, kann im Ernstfall Unsummen verschlingen.

Grundsätzlich hängt die empfehlenswerte Zusammenstellung eines Versicherungspaketes natürlich von der Art der jeweiligen juristischen Person ab. Im Zweifelsfall kann ein unabhängiger Versicherungsmakler des Vertrauens eine fundierte und umfassende Beratung leisten und verhindern, dass unnötige Versicherungen das Budget der juristischen Person belasten. Zudem kann hierdurch eine Unterversicherung vermieden werden, die im Fall der Fälle äußerst kostspielig werden kann.

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