Unfallversicherung

Gerade im privaten Bereich passieren die meisten Unfälle, die durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgedeckt sind. Daher empfiehlt sich eine zusätzliche private Unfallversicherung, die dieses doch erhebliche Lebensrisiko abdeckt und im Fall eines Unfalles mit schweren Folgen zumindest die finanziellen Probleme lösen hilft.

Ein Unfall im Sinn der Versicherung
Ein Unfallereignis muss ganz bestimmte Wesensmerkmale aufweisen, um bei einer Versicherung als Unfall zu gelten und um in den Genuss der für einen Unfall vereinbarten Leistungen zu gelangen. Die Definition lautet folgendermaßen: „Ein Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person einen Schaden erleidet.“ (Quelle: Wikipedia). Bei manchen Versicherungen gilt eine erweiterte Definition, wobei dann nicht unbedingt eine Einwirkung von außen stattgefunden haben muss, zum Beispiel bei erhöhter Kraftanstrengung.

Die Leistungen der Unfallversicherung
Zielsetzung einer Unfallversicherung ist die finanzielle Absicherung im Falle, dass ein dauerhafter Schaden durch den Unfall entsteht, dazu gehören körperliche und geistige Leistungsbeeinträchtigungen. Bei den meisten Versicherungen wird eine einmalige Kapitalzahlung geleistet, die in Abhängigkeit zum Grad der Invalidität steht. Sie steigt überproportional oder progressiv an bei höherem Invaliditätsgrad. Dabei liegt die sogenannte Gliedertaxe der Berechnung zugrunde. Häufig wird auch eine Leistung bei Unfalltod für die Hinterbliebenen vereinbart. Eine weitere Möglichkeit der Leistungserbringung durch die Versicherung ist eine monatliche Rentenzahlung. Darüber hinaus bieten viele Unfallversicherungen auch Leistungen für kosmetische Operationen nach einem Unfall an.

Spezielle Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr
Dabei handelt es sich um eine Unfallversicherung in Kombination mit einer Lebensversicherung. Die monatlichen Beiträge sind dabei höher als bei einer normalen Unfallversicherung, jedoch werden dem Versicherungsnehmer nach Ablauf des Vertrages oder im Todesfall die Prämien mit Überschussanteilen zurückgezahlt. Dabei liegt ein Garantiezins zugrunde und eine nicht garantierte Überschussbeteiligung. Die sogenannte UBR kann auch für andere Personen abgeschlossen werden, beispielsweise von Großeltern für die Enkel. Damit kann später dann die Ausbildung finanziert werden.