Rentenversicherung

man-63015Jeder wünscht sich nach vielen Jahren im Beruf den wohlverdienten Ruhestand herbei, ohne Existenzsorgen haben zu müssen. Auch im Falle der Erwerbsunfähigkeit oder verwitwet soll man gut versorgt sein. Doch für wen gilt das?

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die unselbstständig beschäftigt sind oder sich in der Berufsausbildung befinden, versichert. Beamte fallen nicht unter diesen Personenkreis, weil sie durch die Rentenversicherung einen lebenslangen Schutz genießen – die Risiken der Erwerbsminderung, des Alters und des Todes sind abgesichert. Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten beschäftigt sind und für Wehr- und Zivildienstleistende.

Einige wenige Selbstständige können pflichtversichert sein. Zum Beispiel Handwerksmeister, Künstler und Publizisten. Voraussetzt sie erzielen ein Jahresmindesteinkommen. Die Rentenversicherung hat sich auch die Rehabilitation zur Aufgabe gemacht und versucht die Erwerbsfähigkeit kranker und behinderter Menschen positiv zu beeinflussen.
 


 
Die Rente soll den versicherten Menschen einen Lohnersatz bieten, der ihren Lebensunterhalt weiter bestreitet. Es gibt folgende Rentenleistungen

  • Renten wegen Alters (zum Beispiel als Regelaltersrente),
  • Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie
  • Renten wegen Todes (zum Beispiel als Witwen-/Waisenrenten).

Private Rentenversicherung

Fakt ist: Mit der gesetzlichen Rente wird es schwierig werden, den Lebensunterhalt im Alter zu bestreiten. Die Lebenserwartung der Menschen steigt weiter und ein langes Leben kostet Geld. Aufgrund der niedrigen Geburtenrate, fließt nicht genügend Geld in den Renten. Mit der privaten Rentenversicherung soll jeder durch Sparen das Defizit ausgleichen, um  den Lebensstandard im Ruhestand halten zu können. Sie vermeiden so das Risiko, dass Ihnen im längsten Urlaub Ihres Lebens die finanziellen Mittel ausgehen.

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