Die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland und ein Grundpfeiler des Gesundheitssystems. Alle Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegen, sind dort pflichtversichert.

Versicherte Personen
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und Familienversicherte. Von der Versicherungspflicht befreit sind Beamte und Arbeitnehmer, deren Arbeitseinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze übersteigt. Es ist auch möglich, sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern, dies gilt besonders für Personen, die durch ihre Einkommenssituation nicht mehr pflichtversichert sind, weil sie die Einkommensgrenzen überschritten haben. Um als Familienangehöriger automatisch mitversichert zu sein, müssen ein paar Voraussetzungen gegeben sein. Als Ehegatte oder Lebenspartner mit einem geringen eigenen Einkommen kann man sich familienversichern. Kinder sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres automatisch familienversichert, sofern keine eigenes Einkommen erzielt wird. Diese Altersgrenze kann unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise aufgehoben werden.

Aufgabengliederung
Die gesetzliche Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit ihrer Mitglieder zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen, auch Krankheitsbeschwerden zu lindern ist eine ihrer Aufgaben. Nach dem Gesetz haben alle Mitglieder den gleichen Anspruch und die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Das notwendige Maß darf jedoch nicht überschritten werden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nicht nach dem Krankheitsrisiko, sondern wird gemäß dem Solidaritätsprinzip nach dem Einkommen festgelegt.


Leistungen und Selbstbeteiligung
Was die gesetzliche Krankenversicherung alles bezahlen muss, ist im Fünften Sozialgesetzbuch festgelegt. Dazu zählen Leistungen für vorbeugende Maßnahmen, zur Früherkennung von Krankheiten, zur Behandlung von Krankheiten und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. An einigen Behandlungen müssen sich die Patienten jedoch finanziell beteiligen, da die Krankenversicherungen diese Leistungen nicht oder nur zum Teil übernehmen. Neben der Zuzahlung zu Arzneien und Heil- oder Verbandsmitteln muss auch bei Krankenhausaufenthalten oder Anschlussheilbehandlungen dazugezahlt werden. Bei Sehhilfen oder Zahnersatz muss der Versicherte oftmals sehr tief in die eigene Tasche greifen, selbst wenn er nur das Mindestnotwendige bekommt.

Comments are closed.