Reisegepäckversicherung

Koffer. Fluggepäck beim verladenWie sinnvoll ist der Abschluss einer Reisegepäckversicherung tatsächlich?

Jeder, der über eine Reisegepäckversicherung verfügt, kann viele Vorteile nutzen. Welche Vorteile das genau sind und was man unter einer Reisegepäckversicherung versteht, werden wir Ihnen in den nächsten Abschnitten genau erläutern.

Zum einen kann erwähnt werden, dass durch die Reisegepäckversicherung die Kosten bei Zerstörung, Verlust und bei Beschädigung des eigenen Reisegepäcks übernommen werden. Daneben besteht beim Abschluss einer Reisegepäcksversicherung die Möglichkeit, diese entweder nur für den Zeitraum der Reise abzuschließen oder als dauerhaften Vertrag zu nutzen. Die dauerhafte Reisegepäcksversicherung lohnt sich auf jeden Fall für Reisende, die öfters im Jahr verreisen. Hierbei ist unter anderem das Gepäck des Versicherten versichert sowie auch das Gepäck der mitreisenden Personen. Zudem erbringt diese Versicherung ebenso Leistungen für den mitreisenden Lebensgefährten des Versicherungsnehmers.

Die Versicherungsinhalte einer Reisegepäcksversicherung im Einzelnen

Es ist natürlich wichtig zu wissen, welche Dinge durch die Reisegepäckversicherung abgesichert werden. Zum einen sind hierbei alle Gegenstände, welche der Reisende für seine Reise benötigt versichert. Allerdings aber nicht die Sachen, die dem gewerblichen oder beruflichen Bedarf zuzuordnen sind. Zudem sind auch beispielsweise erworbene Souvenirs in dieser Versicherung enthalten, jedoch nur bis zu 250 Euro pro Versicherungsfall. Tritt der Fall auf, dass im Hotel oder in der gebuchten Ferienwohnung vom Versicherungsnehmer Dinge entwendet werden, so erstattet auch dieses die Reisegepäcksversicherung. Von der Reisegepäcksversicherung werden ebenso die Ausweispapiere ersetzt. Allerdings gilt dieses aber nicht für andere Dokumente, wie beispielsweise Bargeld oder Urkunden. Der Versicherungsschutz greift bei Unfall, bei Diebstahl sowie bei nicht selbst verschuldetem Verlust ein. Ebenso bei fahrlässigen Verhalten Dritter und bei Naturgewalten.

Bei welchen Situationen greift die Reisegepäcksversicherung nicht ein? Wie bei jedem Abschluss einer Versicherung ist es sicherlich auch wichtig zu wissen, bei welchen Situationen die jeweilige Versicherung nicht eingreift. So besteht kein Versicherungsschutz durch die Reisegepäcksversicherung bei Schäden durch Mangelhaftigkeit oder bei höherer Gewalt. Ebenso greift sie nicht ein, wenn durch die Polizei oder durch ähnliche Behörden eine Beschlagnahmung der Gegenstände erfolgt ist.

Reisende sollten sich auf jedem Fall vor dem Abschluss einer Reisegepäcksversicherung sehr gut über die jeweiligen Versicherungsinhalte informieren. Hierbei lohnt sich das Einholen eines Angebotes, welches genau auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten ist und ebenso ein Vergleich von mehreren Angeboten.

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