Die private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen gibt es in verschiedenen Modellen, die sich je nach Umfang des Versicherungsvertrages unterscheiden.

Drei Arten werden unterschieden
Eine Vollversicherung deckt die gesamten Krankheitskosten ab, zumindest für ambulante und stationäre Behandlungen. Eine Teilversicherung deckt nur einen Teil der Krankheitskosten ab, wie das beispielsweise bei Beamten üblich ist, die einen Beihilfeanspruch bei ihrem Dienstherrn haben. Zusatzversicherungen decken zusätzliche Risiken ab, die über eine gesetzliche Krankenversicherung nicht gedeckt werden. Beispiele dafür sind Auslandsreisekrankenversicherung, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld oder Zahnzusatzversicherung.

Annahmevoraussetzungen
Nicht jeder kann so ohne Weiteres in eine private Krankenversicherung wechseln. Zum einen gelten bestimmte Einkommensgrenzen – das gilt insbesondere bei der Vollversicherung – , zum anderen gibt es natürlich eine Gesundheitsprüfung. Dabei werden Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und Beruf berücksichtigt und zur Berechnung des Beitrages herangezogen. Bestimmte Risiken können auch ausgeschlossen werden, wenn beispielsweise bereits eine schwere Erkrankung vorliegt, die zwar momentan nicht akut ist, für die aber ein Rückfallrisiko besteht. Eine andere Möglichkeit ist die Risikoübernahme mit einem entsprechenden Zuschlag. Alle, die eine bestimmte Einkommensgrenze übersteigen, können es in Erwägung ziehen, von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu wechseln. Auch Selbstständige, Beamte oder Freiberufler haben die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung.


Nicht nur für junge und gesunde
Das Krankenversicherungssystem der privaten Krankenversicherung funktioniert selbstverständlich nicht nur, wenn die Versicherten jung und gesund sind. Der zu zahlende Beitrag bei einer Krankenvollversicherung beinhaltet, neben der Prämie für die Krankenversicherung, auch eine Alterungsrückstellung. Da der Beitrag an das Alter des Versicherungsnehmers gekoppelt ist, wird er mit den Jahren natürlich höher. Im Rentenalter kann es dann passieren, dass die Versicherungsprämie einen Versicherungsnehmer in die Insolvenz stürzen kann, weil er schier unbezahlbar wird. Dem wirken die Altersrückstellungen entgegen. Ein bestimmter Prozentsatz des Beitrages wird als Alterungsrückstellung verbucht und soll dazu beitragen, die Prämie im Alter zu senken, sodass sie auch bezahlbar bleibt, wenn das Einkommen durch die Rente sinkt.

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