Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung

Mit einer Wohngebäudeversicherung kann sich der Eigentümer eines Gebäudes gegen verschiedene Gefahren versichern: Feuer-, Hagel-, Sturm- und Leitungswasserschäden. Versichert ist dabei nur das Wohngebäude, nicht jedoch die darin befindlichen, beweglichen Sachen. Es sollen die Kosten für einen eventuellen Wiederaufbau oder eine Sanierung des Gebäudes abgesichert werden.

Was alles mitversichert ist

Im Versicherungsschein wird bei einer Wohngebäudeversicherung genau angegeben, welches Gebäude versichert ist, mit genauer Angabe der Adresse. Neben dem Gebäude selbst sind auch Gebäudezubehör, wie eine Briefkasten- oder eine Klingelanlage, Müllboxen oder eine Terrasse, versichert. Wenn es ausdrücklich vereinbart wird, können auch Carports, Gewächshäuser oder Hundehütten und Hof- oder Gehwegbefestigungen in einem solchen Vertrag mitversichert werden. Ebenso gehören Einbaumöbel, die individuell für ein Gebäude angefertigt wurden, zum Versicherungsumfang.

 


 

Die verbundene Wohngebäudeversicherung

Mit einer Feuerversicherung können Gebäude gegen Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion versichert werden. In der Leitungswasserversicherung sind Schäden durch Wasser aus bestimmten Quellen versichert. Darüber hinaus sind Frost- und sonstige Bruchschäden im Vertrag eingeschlossen. Damit sind auch Schäden an den Wasserzuleitungen oder -ableitungen außerhalb des Hauses aber auf dem Versicherungsgrundstück abgedeckt. In einer Sturmversicherung wird ein Gebäude gegen die Risiken eines Sturms und gegen die Schäden durch Hagelschlag versichert. Ein Sturm liegt per Definition erst dann vor, wenn die Windstärke die Marke 9 erreicht oder übersteigt. Der Nachweis einer entsprechenden Windstärke kann über Wetterstationen in der Nähe erfolgen oder aber, wenn ähnliche Schäden in der Nachbarschaft aufgetreten sind. Für einen Hagelschaden muss der Nachweis auf ähnliche Weise erbracht werden. Mit einer verbundenen Wohngebäudeversicherung werden diese drei Versicherungen in einem Vertrag zusammengeschlossen.

Welche Schäden abgedeckt werden

Mit einer Wohngebäudeversicherung sind im Schadenfall nicht nur die direkten Schäden am Gebäude versichert. Die Versicherung zahlt auch für Aufräumungs- und Abbruchkosten oder Mietausfall. Auch Dekontaminationskosten oder die Kosten für eine eventuelle Unterbringung in einem Hotel werden erstattet. Durch verschiedene Erweiterungen können auch noch andere Risiken versichert werden, wie Überspannungsschäden, Schäden durch Klimaanlagen, Wärmepumpen- oder Solaranlagen.

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