Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung – Wer benötigt diese Art und Versicherung?

Damit Sie für Ihren kommenden Urlaub bestens abgesichert sind, lohnt sich beim Buchen einer Reise der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Doch was ist eine Reiserücktrittsversicherung und für wen lohnt sich der Abschluss tatsächlich?

Was verstehen wir unter einer Reiserücktrittsversicherung?

Sie planen monatelang Ihren lang ersehnten Urlaub, weil Sie bestens für die Reise vorbereitet sein möchten. Doch was passiert, wenn kurz vor dem entsprechenden Reiseantritt ein familiärer Zwischenfall, eine Krankheit oder Ähnliches auftritt? Es können viele Dinge aufkommen, wobei man dann leider gezwungen ist, die Reise abzusagen. Was können Sie daher also tun, um hierbei dann nicht die Kosten für die Reise zu verlieren? Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, welche zu jeder Buchung der Reise angeboten wird, schützt Sie vor solchen Fällen. Allerdings ist der Schutz auch an einige unterschiedliche Bedingungen geknüpft und ebenso gilt dieser Schutz nur bis zum entsprechenden Reisebeginn. Daneben sollten wir wissen, dass die Reiserücktrittsversicherung nur dann eintritt, wenn man die Reise aufgrund bestimmter Situationen, wie zum Beispiel durch eine schwere Krankheit, durch einen Unfall oder Tod, Schwangerschaft oder durch einen unerwarteten Verlust des Arbeitsplatzes absagen muss. Ebenso gilt die Reiserücktrittsversicherung, wenn beispielsweise die Betreuung der Kinder innerhalb des Urlaubs durch einen Angehörigen nicht mehr gewährleistet ist.

Die Reiserücktrittsversicherung gilt nicht, wenn ein Bürgerkrieg oder eine Naturkatastrophe im jeweiligen Urlaubsland auftritt. Zudem ist man nicht vor einem Streik oder vor einem Konkurs des Reiseveranstalters geschützt. Somit kann zusammenfassend erwähnt werden, dass die Reiserücktrittsversicherung nur dann gilt, wenn durch den Versicherten der Urlaub nicht in Anspruch genommen werden kann.
 


 

Was ist bei der Reiserücktrittsversicherung zu beachten?

Zunächst sollten Sie sich unbedingt rechtzeitig darüber informieren, welche Gründe für einen Rücktritt der Reise durch den jeweiligen Versicherungsanbieter akzeptiert werden. Meist wird von den Anbietern auch ein gewisser Selbstbehalt von üblicherweise 25 Euro verlangt. Tritt der Fall auf, dass die Reise aufgrund einer schweren Erkrankung oder durch einen Unfall nicht angetreten werden kann, dann wird von den meisten Versicherungsgesellschaften eine Eigenbeteiligung von 20 Prozent gefordert.

Zwar kann eine Reiserücktrittsversicherung uns nicht komplett eine sorgenfreie Zeit bis zum entsprechenden Urlaub bieten, aber auf jeden Fall unser Leben erleichtern und daher ist der Abschluss solch einer Versicherung in jedem Fall von Vorteil.