Welche Versicherungen gibt es?
Im Bereich der Versicherungen wird in zwei große Bereiche unterschieden. Zu den primären Versicherungen gehören Personen- und Nichtpersonenversicherungen.
Zu den Personenversicherungen zählen:
- Krankenversicherung
Die Krankenversicherung kommt für Kosten auf, die infolge einer Erkrankung auftreten. Diese Kosten sind im Vorfeld nicht zu kalkulieren und können unter Umständen sehr hoch sein. Die Krankenversicherung übernimmtdieses Risiko und kommt im Krankheitsfall für Behandlungskosten (Arzt, Heilmittel), Verdienstausfall oder die Kosten für eine Haushaltshilfe auf. Krankenversicherungen sind wichtig, um die Existenz des Versicherten und die Planbarkeit seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zu garantieren.
weiter lesen – gesetzliche Krankenversicherung
weiter lesen – private Krankenversicherung
- Unfallversicherung
Durchschnittlich erleidet jeder zwölfte Deutsche jedes Jahr einen Unfall. Um sich vor erheblichen, finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern, übernimmt die Unfallversicherung das Risiko. Versichert sind die finanziellen Folgen, die durch Verlust oder Verminderung der Arbeitskraft entstehen. In Deutschland gibt es die gesetzliche und die (freiweilige) private Unfallversicherung. Für finanzielle Folgen, die aufgrund eines Unfalls zu Hause oder in der Freizeit entstehen, bietet nur die private Unfallversicherung Schutz. Außerdem ergänzt sie bei Arbeitsunfällen die gesetzliche Unfallversicherung.
- Lebensversicherung
Die Lebensversicherung versichert Risiken des menschlichen Lebens. Hierzu gehören im Wesentlichen das Todesfallrisiko und das Langlebigkeitsrisiko (ungewisse Lebensdauer). Zusätzlich fließen noch sogenannte „Unterwegsrisiken“ in den Bereich der Lebensversicherung ein wie beispielsweise Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit und Unfalltod.
- Rentenversicherung
Auch die Rentenversicherung gehört zu den Personenversicherungen. Die gesetzliche Rentenversicherung trägt dazu bei, einen soliden Lebensstandard zu wahren und bietet finanziellen Schutz. Die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann als klassische Altesrente, in Form von medizinischen Leistungen zum Zwecke der Erhaltung der Gesundheit oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden. Über eine zusätzliche private Rentenversicherung kann der Versicherungsnehmer seinen Lebensstandard erhöhen
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen um mehr als die Hälfte abnimmt. Dadurch wird die Ausübung des Berufes durch Krankheit, Unfall oder Invalidität beeinträchtigt. Wie starkt, hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab, der mittels ärztlicher Untersuchung festgestellt wird.
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- Kapital-Lebensversicherung
Die Kapital-Lebensversicherung zahlt, wen einer der nachfolgenden Fälle eintritt. Verstirbt der Versicherte während der Vertragslaufzeit, wirddie vereinbarte Summe ausbezahlt – entweder an die im Vertrag benannte Person oder an die Erben, wenn niemand benannt wurde. Erlebt der Versicherte den Vertragsablauf, zahlt die Versicherung im Erlebensfalle die vereinbarte Versicherungssume zuzüglich angesammelter Gewinn-/Überschussanteile. Die Risikolebensversicherung zahlt hingegen nur, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Der Beitrag ist deshalb auch deutlich niedriger, Versicherungsschutz besteht aber bereits mit der ersten Beitragszahlung.
Zu den Nichtpersonenversicherungen zählen:
- Haftpflichtversicherung
Ein Schaden, dem man einem anderen zufügt, kann schnell verursacht werden. Der beschädigte Fernseher infolge einer Unachtsamkeit gehört ebenso dazu wie der mit dem Fahrrad angefahrene Fußgänger. Für Schäden dieser Art wird der Verursacher in die Pflicht (Haftung) gemäß Schadenersatzpflicht (§823 (1) BGB) genommen. Die finanziellen Belastungen, die dem Schadenverursacher im wahrsten Sinne des Wortes „anhaften“, können in die Millionen gehen. Die Haftpflichtversicherung gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, auf die niemand verzichten sollte. Sie greift allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Schaden nicht durch vorsätzliches Handeln herbeigeführt wurde.
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- Sachversicherungen
Allen Sachversicherungen ist gemein, dass im Vertrag festgelegte Sachen und/oder Gegenstände versichert werden. Mit dieser Versicherungsart werden in erster Linie die Risikoarten Einbruchdiebstahl, Beschädigung und Zerstörung abgedeckt, Personenschäden bleiben hiervon unberührt. Zu den wichtigsten Sachversicherungen zählen Hausrat-, Kfz-, Feuer- und Wohngebäudeversicherung.
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