Wofür werden Versicherungen benötigt?
Die Bundesbürger überweisen Jahr für Jahr Milliarden Euro an Versicherungen. Hierbei ist jeder Bürger gut beraten, wenn er die Notwendigkeit und den Nutzen einer jeden Versicherung kritisch hinterfragt. Auf diese Weise können unnötige Ausgaben vermieden und das monatliche Finanzbudget des Haushaltes spürbar geschont werden.
Grundsätzlich schützt eine Versicherung den Versicherungsnehmer vor verschiedenen Risiken, die Leib und Eigentum des Versicherten betreffen können. Dementsprechend werden Versicherungen in Personen-und Sachversicherungen unterschieden. Krankenversicherungen und Rentenversicherungen fallen in den Versicherungszweig der Personenversicherungen. Diese sollen den Versicherungsnehmer beispielsweise vor den negativen Folgen einer Krankheit schützen bzw. eine finanzielle Versorgung für den Lebensabend leisten. Zu den Sachversicherungen hingegen zählen Hausratversicherung sowie Kfz-Versicherungen.
Private Versicherungen finanzieren sich durch das Erheben von Beiträgen, die von den Versicherungsnehmern zu zahlen sind. Entsprechend der Anzahl an Schadensfällen, welche von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft reguliert werden müssen sowie allgemeinen wirtschaftlichen Faktoren, wird die Höhe der Versicherungsprämien von Zeit zu Zeit angepasst. Private Versicherungen müssen Rücklagen bilden, um stets liquide und damit leistungsfähig zu bleiben. Zu diesem Zweck führen die verschiedenen Versicherungsgesellschaften einen Teil ihrer Einnahmen in ein sogenanntes Kapitalsammelbecken ab. Letztlich bewahrt dies die jeweilige Versicherung vor einer Insolvenz. Jedoch ist es in der Regel eher unwahrscheinlich, dass eine Versicherungsgesellschaft zahlungsunfähig wird.
Letztlich lässt sich eine gute Versicherungsgesellschaft daran erkennen, dass sie jederzeit ein offenes Ohr für die Probleme und Anregungen ihrer Versicherungsnehmer hat. Ausreichend Service-Mitarbeiter sind ebenso entscheidend für die Qualität einer Versicherung wie eine unbürokratische und schnelle Abwicklung im Schadens- bzw. Leistungsfall.
Wie verdienen Versicherungen ihr Geld?
Bei Versicherungen im Allgemeinen handelt es sich um komplexe Geschäftsmodelle, die grundsätzlich auf wirtschaftlichem Denken beruhen. Der Idealfall für eine Versicherungsgesellschaft ist es, möglichst viele Versicherungsnehmer als Kunden zu haben, bei denen während der Versicherungszeit keinerlei Versicherungsfälle eintreten. Diese Utopie entspricht natürlich nicht der Realität. Aus diesem Grund müssen Versicherungsgesellschaften heutzutage streng kalkulieren, um jederzeit zahlungs- und damit leistungsfähig bleiben zu können. Um Rücklagen bilden zu können, sind Beitragsanpassungen für die Versicherungsnehmer häufig nicht zu vermeiden. Je mehr Schadensfälle eine Versicherungsgesellschaft im Laufe eines Jahres regulieren musste, umso eher werden die Beiträge der jeweiligen Versicherungssparte nach oben hin angepasst. Dies ist natürlich stark vereinfacht ausgedrückt, denn schließlich werden die Versicherungsprämien zusätzlich von anderen, externen Faktoren, wie etwa der Inflation, beeinflusst.
Allen Versicherungen liegt das Prinzip der kollektiven Risikoübernahme zu Grunde. Dies bedeutet, dass jeder Versicherungsnehmer Versicherungsprämien zu entrichten hat, die in einen Geldtopf bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft fließen. Dieser Geldtopf wird auch als Kapitalsammelbecken bezeichnet und bildet letztlich die finanzielle Grundlage jeder modernen Versicherungsgesellschaft – und das weltweit. Wenn nun ein Schadensfall eintritt, wird die entsprechende Summe aus diesem Geldtopf an den betroffenen Versicherungsnehmer ausgezahlt, nachdem der Schadensfall durch den Versicherungsträger geprüft worden ist. Selbst wenn diese Summe die bisher eingezahlten Beiträge des Versicherungsnehmers übersteigen sollte, ist die Versicherungsgesellschaft vertraglich zur Zahlung der Summe verpflichtet, welche zur Deckung des Schadens notwendig ist.
Heutzutage werden Versicherungen von Experten als unentbehrliches Instrument bezeichnet, um heute die finanzielle Sicherheit von morgen gewährleisten zu können. Angenommen, eine Privatperson müsste für alle Schäden aufkommen, die sie im Laufe ihres Lebens unbeabsichtigt anderen Personen oder deren Eigentum zugefügt hat, wäre diese Person sehr schnell dem finanziellen Ruin nahe. Salopp gesagt: Ein Mensch würde nur noch arbeiten gehen, um die eigenen Schulden bezahlen zu können.
Am Beispiel der Krankenversicherung würde dies bedeuten, dass sämtliche Kosten, die für die Wiederherstellung oder Erhaltung der Gesundheit anfallen, vom Betroffenen selbst getragen werden müssten, was insbesondere für Geringverdiener unmöglich wäre.
Aus diesem Grund wurden Ende des 19. Jahrhunderts die Sozialversicherungen in Deutschland eingeführt, die dem Schutze der Arbeitnehmer dienen sollten. Aus diesem Grund sind die Sozialversicherungen verpflichtend für jeden Arbeitnehmer in Deutschland.
Auch wenn es sich hierbei um staatliche Versicherungsformen handelt, sind auch diese gezwungen, wirtschaftlich zu agieren, um jederzeit liquide und damit leistungsfähig zu bleiben.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass alle Versicherungsgesellschaften nur dann Geld verdienen können, wenn sie mehr Geld durch Versicherungsprämien einnehmen, als sie während eines Jahres für Schadenszahlungen ausgeben müssen. Dies trifft staatliche Versicherungen ebenso wie private Versicherungsanbieter. Hierbei sind finanzmathematische Grundlagen für die jeweilige Versicherungsgesellschaft unentbehrlich. Diese wiederum bestimmen letztlich die Höhe der Versicherungsprämien, die vom Versicherungsnehmer für eine bestimmte Versicherung zu zahlen sind.
Wie kann eine Versicherung gekündigt werden?
Eine Versicherungspolice ist innerhalb von Minuten abgeschlossen. Sie zu kündigen ist oftmals ein schwieriges Unterfangen, da wesentliche Punkte wie Kündigungsfristen und Laufzeiten eingehalten werden müssen. Des gibt zwei Kündigungsformen: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.
Eine ordentliche Kündigung kann nur entsprechend der gültigen Kündigungsfristen und –termine erfolgen. Für die Kfz-Versicherungen ist immer am 30. November eines Jahres Stichtag. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens an diesem Tage schriftlich vorliegen. Das Datum des Poststempels ist hier nicht ausreichend. Deshalb empfiehlt es sich, die Kündigung rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Kündigungen sollten außerdem per Einschreiben versandt werden, um die fristgerechte Absendung der Kündigung belegen zu können. Ein Zusendung per Fax ist auch möglich, der Sendebericht gilt als Zustellbeleg.
Neben dem fristgerechten Ausstieg aus einer Versicherung gibt es noch andere Möglichkeiten, Neben einem regulären Ausstieg aus einer Versicherung gibt es noch andere Möglichkeiten, die Versicherung zu kündigen. So ist es dem Versicherungsnehmer möglich, im Rahmen von nahezu allen Sachversicherungen nach jedem entstandenen Versicherungsschaden mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung sollte zwar sofort ausgesprochen, aber erst zum Jahresende wirksam werden. Dann können eventuell zu viel bezahlte Beiträge von der Versicherungsgesellschaft zurückerstattet werden.
Von seinem Recht auf eine außerordentliche Kündigung kann der Versicherungsnehmer beim Verkauf oder dem Wegfall eines versicherten Objektes Gebrauch machen. Die Kündigung kann dann sofort mit Eintritt des Ereignisses erfolgen, zum Beispiel mit dem Verkauf eines Autos. Der Versicherungsschutz endet in diesem Beispiel mit dem Verkaufsdatum.
Darüber hinaus besteht ein Sonderkündigungsrecht für den Verbraucher bei jeglicher Form einer Erhöhung der jeweiligen Versicherungsprämien, welche über die übliche Progression hinausgeht. Dies bedeutet für den Verbraucher, dass er bei einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge mit sofortiger Wirkung zum Termin der Erhöhung kündigen kann.
Eine Lebensversicherung kann stets nur ordentlich gekündigt werden. Dies ist zum Ende eines jeden Versicherungsjahres möglich. Im Falle von Ratenzahlungen kann die Kündigung auch zum Ende eines Zahlungsabschnittes erfolgen, wobei der frühestmögliche Zeitpunkt am Ende des ersten Versicherungsjahres liegt.
Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung kann die ordentliche Kündigung erstmalig zum Laufzeitende ausgesprochen werden. Läuft die Versicherung danach weiter, kann die Kündigung jährlich zum Ende eines jeweiligen Versicherungsjahres ausgesprochen werden. Bei Versicherungspolicen, die über eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren hinausgehen, kann die Kündigung erstmals zum Ende des fünften Jahres erfolgen. Danach ist eine Kündigung ebenfalls jährlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres möglich. Bei einem Schadenfall kann die Kündigung entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres erfolgen.
Im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist jeweils nur eine ordentliche Kündigung möglich, die zum Ende eines jeden Versicherungsjahres erfolgen kann. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung kann frühestens nach 18 Monaten Mitgliedschaft gekündigt werden. Beim Wechsel in eine private Krankenversicherung muss die Frist von 18 Monaten nicht berücksichtigt werden.
Welche Versicherungen sind für eine Privatperson unverzichtbar?
Heutzutage existieren einige Versicherungen, über die jede Person, unabhängig von der beruflichen Situation, dem Familienstand oder dem Alter verfügen sollte.
Für die Vielzahl der Bundesbürger in Deutschland ohnehin verpflichtend und daher im Zusammenhang mit wichtigen Versicherungen nicht weiter erwähnenswert, sind die Sozialversicherungen, wie beispielsweise die Krankenversicherung, die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung. Letztlich soll ein Arbeitnehmer durch entsprechende Sozialversicherungen vor finanziellen Nöten im Falle des Eintretens eines bestimmten einschneidenden Lebensereignisses geschützt werden. Aus diesem Grund ist es nicht schwer nachzuvollziehen, weshalb Sozialversicherungen seit Ende des 19. Jahrhunderts verpflichtend für alle Angestellten sowie Arbeitnehmer sind.
Aufgrund der zunehmenden Leerung der staatlichen Rentenkassen ist eine private Altersvorsorge nicht nur für freiberuflich und selbstständig tätige Personen empfehlenswert, die nicht in die staatlichen Rentenkassen einzahlen müssen, um mögliche Versorgungslücken im Alter schließen zu können. Für Arbeitnehmer ist in diesem Zusammenhang der Abschluss einer Riester-Rente zu empfehlen. Die in einer Riester-Rente geleisteten Beiträge können vom Versicherungsnehmer in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Der Leistungsfall im Rahmen einer Riester-Rente tritt mit Erreichen des Renteneintrittsalters des Versicherungsnehmers ein.
Ebenso unverzichtbar ist heutzutage der Abschluss einer Hausratversicherung. Diese übernimmt im Fall der Fälle die Kosten für die Reparatur oder den Neuerwerb von Hausrat, der durch den Einfluss höherer Gewalt beschädigt oder vernichtet wurde. Die zu zahlenden Versicherungsprämien richten sich nach der Größe des Wohnraums sowie des jeweiligen Hausrats. In aller Regel verfügen die Versicherungsanbieter jedoch über Erfahrungswerte, sodass der Wert des Hausrats im Einzelfall nicht umständlich geschätzt werden muss. Beim Schadensfall im Rahmen der Hausratversicherung ist im Übrigen nicht der Zeitwert, sondern der Neuwert des betroffenen Hausrats entscheidend. Auf diese Weise soll gewährleistet sein, dass der Versicherungsnehmer den betroffenen Hausrat schnell und adäquat ersetzen kann.
Um die eigene finanzielle Existenz auch im Falle einer dauerhaften, gesundheitlichen Einschränkung schützen zu können, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung von großer Bedeutung. Diese zahlt bei der Diagnose Berufsunfähigkeit, die durch einen Facharzt gestellt werden muss, eine Berufsunfähigkeitsrente.
Um Schadensersatzforderungen durch Dritte regulieren zu können, ist eine Haftpflichtversicherung für eine Privatperson ebenso unverzichtbar wie für ein Unternehmen. Im Falle eines Schadens, der einer Person durch den Versicherungsnehmer unabsichtlich zugeführt worden ist, werden die daraus resultierenden Personen- sowie Sachschäden vollständig von der Versicherung übernommen. Anders als es der Name vermuten lässt, ist eine private Haftpflichtversicherung keineswegs obligatorisch für eine Person in Deutschland. Anders verhält sich dies hingegen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung, deren Prinzip jedoch mit dem einer privaten Haftpflichtversicherung vergleichbar ist.
Was zeichnet eine gute Versicherung aus?
Die verschiedenen Erkennungsmerkmale einer guten Versicherung lassen sich vor allem anhand von Krankenversicherungen besonders deutlich veranschaulichen.
Eines der wichtigsten Kriterien, sich für oder gegen eine Versicherung zu entscheiden, ist sicherlich ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis, das den Kern einer guten Versicherung ausmachen sollte. Daneben ist eine gute Erreichbarkeit bei Problemen und Rückfragen des Versicherungsnehmers sowie eine optimierte und effektive Zusammenarbeit im Krankheitsfall für den Versicherungsnehmer besonders wünschenswert. Weitgehend unbürokratische Hilfe im Versicherungsfall sollte stets ein Credo für eine gute Versicherung sein. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer eine schnelle Kostenzusage und Kostenübernahme im Rahmen der Wiederherstellung und oder auch der Erhaltung der Gesundheit (Prävention) erfahren sollte.
Vor allem im Falle der Krankenversicherung wird sich die Qualität des jeweiligen Versicherungsträgers erst dann zeigen, wenn der Leistungsfall eintritt, also ein Krankheitsfall vorliegt. Es besteht die Möglichkeit, sich vor Abschluss einer Versicherung über die Homepage oder in der Geschäftsstelle der jeweiligen Versicherung über den Leistungskatalog zu informieren. So kann man sich bereits im Vorfeld einen fundierten Überblick über das jeweilige Leistungsangebot verschaffen. Lohnenswert können auch Versicherungsvergleiche sein, die von vielen Internetportalen angeboten werden. Der Vergleich bezieht sich nicht nur auf die Prämie, sondern es können auch Leistungen direkt miteinander verglichen werden.
Geht es um eine Krankenversicherung, sagt sicherlich auch das Präventionsangebot einer Krankenversicherung etwas über die Qualität des jeweiligen Versicherungsträgers aus. Eine gute Krankenversicherung weiß, dass Gesundheit das höchste Gut für den Versicherungsnehmer ist. Deshalb sollte nicht erst dann reagiert werden, wenn das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist. Vorbeugung ist heutzutage das A und O. Eine gute Krankenversicherung bietet ihren Mitgliedern daher verschiedene Präventivprogramme an, welche die Lebenserwartung des Versicherungsnehmers deutlich erhöhen können. Dies beginnt beispielsweise bei der Übernahme von Kosten für Nichtraucherseminare und erstreckt sich bis hin zu Krebsvorsorgeuntersuchungen. Auch Ernährungs- und Bewegungsprogramme sollten im Portfolio der jeweiligen Krankenversicherung vertreten sein. Auf diese Weise kann die jeweilige Versicherungsgesellschaft ihre Versicherungsnehmer bei einer gesunden Lebensweise entscheidend unterstützen.
Ein weiteres bedeutendes Indiz, dass für eine qualitativ hochwertige Versicherung spricht, ist letztlich der Versicherungsnehmer selbst. Dieser sollte sich bei seiner Krankenversicherung jederzeit gut aufgehoben fühlen und den Eindruck haben, dass man ihm bei allen Fragen und Problemen kompetent und schnell weiterhelfen kann. Es spricht somit für eine gute Versicherung, wenn diese für die Anliegen der Versicherungsnehmer stets ein offenes Ohr hat.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass grundsätzlich diejenige Versicherung am geeignetsten ist, welche dem Versicherungsnehmer eine Vielzahl der gewünschten Leistungen zu einem annehmbaren Preis offerieren kann. Wenn der Versicherungsnehmer Zweifel hat, ob seine Versicherung seinen hohen Ansprüchen tatsächlich gerecht werden kann, sollte über einen möglichen Wechsel des Krankenversicherungsanbieters nachgedacht werden. Dies ist heutzutage problemlos und ohne Angabe von Gründen möglich.
Welche Versicherungen gibt es? Im Bereich der Versicherungen wird in zwei große Bereiche unterschieden. Zu den primären Versicherungen gehören Personen- und Nichtpersonenversicherungen.
Zu den Personenversicherungen zählen:
Die Krankenversicherung kommt für Kosten auf, die infolge einer Erkrankung auftreten. Diese Kosten sind im Vorfeld nicht zu kalkulieren und können unter Umständen sehr hoch sein. Die Krankenversicherung übernimmtdieses Risiko und kommt im Krankheitsfall für Behandlungskosten (Arzt, Heilmittel), Verdienstausfall oder die Kosten für eine Haushaltshilfe auf. Krankenversicherungen sind wichtig, um die Existenz des Versicherten und die Planbarkeit seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zu garantieren.
weiter lesen – gesetzliche Krankenversicherung
weiter lesen – private Krankenversicherung
Durchschnittlich erleidet jeder zwölfte Deutsche jedes Jahr einen Unfall. Um sich vor erheblichen, finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern, übernimmt die Unfallversicherung das Risiko. Versichert sind die finanziellen Folgen, die durch Verlust oder Verminderung der Arbeitskraft entstehen. In Deutschland gibt es die gesetzliche und die (freiweilige) private Unfallversicherung. Für finanzielle Folgen, die aufgrund eines Unfalls zu Hause oder in der Freizeit entstehen, bietet nur die private Unfallversicherung Schutz. Außerdem ergänzt sie bei Arbeitsunfällen die gesetzliche Unfallversicherung.
Die Lebensversicherung versichert Risiken des menschlichen Lebens. Hierzu gehören im Wesentlichen das Todesfallrisiko und das Langlebigkeitsrisiko (ungewisse Lebensdauer). Zusätzlich fließen noch sogenannte „Unterwegsrisiken“ in den Bereich der Lebensversicherung ein wie beispielsweise Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit und Unfalltod.
Auch die Rentenversicherung gehört zu den Personenversicherungen. Die gesetzliche Rentenversicherung trägt dazu bei, einen soliden Lebensstandard zu wahren und bietet finanziellen Schutz. Die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann als klassische Altesrente, in Form von medizinischen Leistungen zum Zwecke der Erhaltung der Gesundheit oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden. Über eine zusätzliche private Rentenversicherung kann der Versicherungsnehmer seinen Lebensstandard erhöhen
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen um mehr als die Hälfte abnimmt. Dadurch wird die Ausübung des Berufes durch Krankheit, Unfall oder Invalidität beeinträchtigt. Wie starkt, hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab, der mittels ärztlicher Untersuchung festgestellt wird.
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Die Kapital-Lebensversicherung zahlt, wen einer der nachfolgenden Fälle eintritt. Verstirbt der Versicherte während der Vertragslaufzeit, wirddie vereinbarte Summe ausbezahlt – entweder an die im Vertrag benannte Person oder an die Erben, wenn niemand benannt wurde. Erlebt der Versicherte den Vertragsablauf, zahlt die Versicherung im Erlebensfalle die vereinbarte Versicherungssume zuzüglich angesammelter Gewinn-/Überschussanteile. Die Risikolebensversicherung zahlt hingegen nur, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Der Beitrag ist deshalb auch deutlich niedriger, Versicherungsschutz besteht aber bereits mit der ersten Beitragszahlung.
Zu den Nichtpersonenversicherungen zählen:
- Haftpflichtversicherung
Ein Schaden, dem man einem anderen zufügt, kann schnell verursacht werden. Der beschädigte Fernseher infolge einer Unachtsamkeit gehört ebenso dazu wie der mit dem Fahrrad angefahrene Fußgänger. Für Schäden dieser Art wird der Verursacher in die Pflicht (Haftung) gemäß Schadenersatzpflicht (§823 (1) BGB) genommen. Die finanziellen Belastungen, die dem Schadenverursacher im wahrsten Sinne des Wortes „anhaften“, können in die Millionen gehen. Die Haftpflichtversicherung gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, auf die niemand verzichten sollte. Sie greift allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Schaden nicht durch vorsätzliches Handeln herbeigeführt wurde.
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- Sachversicherungen
Allen Sachversicherungen ist gemein, dass im Vertrag festgelegte Sachen und/oder Gegenstände versichert werden. Mit dieser Versicherungsart werden in erster Linie die Risikoarten Einbruchdiebstahl, Beschädigung und Zerstörung abgedeckt, Personenschäden bleiben hiervon unberührt. Zu den wichtigsten Sachversicherungen zählen Hausrat-, Kfz-Versicherung, Feuerversicherung und Wohngebäudeversicherung.
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Was ist eine Versicherung?
Unter dem Begriff Versicherung ist das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) zu verstehen. Viele Menschen (die Versicherungsnehmer) zahlen einen Versicherungsbetrag in den Geldtopf (Versicherer) ein. Tritt ein Schadensfall ein, erhält dann der Versicherte aus diesem Geldtopf vom Versicherer eine Schadenausgleichszahlung. Dieses Prinzip funktioniert, da der Versicherungsfall im Verhältnis zur Vielzahl der Versicherten nur selten eintritt und genügend Geld für Auszahlungen vorhanden ist. Bedingung für die Zahlungsfähigkeit der Versicherer im Schadenfall ist jedoch, dass das Volumen der eintretenden Schäden statistisch abzuschätzen ist. Das ist Grundlage dafür, dass mit Hilfe versicherungsmathematischer Methoden jedes Mitglied des Kollektives seinen benötigten Beitrag definieren kann.
Der Umfang der Versicherungsleistungen wird in einem Versicherungsvertrag festgelegt. Hierin festgehalten sind die Obligenheiten und Rechtspflichten beider Parteien. Dazu gehören auch die Versicherungsdauer (Gefahrtragungsdauer) und die Höhe der Versicherungsprämie (monatlicher oder jährlicher Beitrag). Bei einer Rentenversicherung werden mit den Vertragsbedingungen auch Leistungsdauer und Fälligkeitstermine (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) bestimmt. Grundsätzlich gibt es drei Versicherungsarten, in die anhand bestimmter Kriterien eingeteilt wird.
Personen- und Nichtpersonenversicherungen
Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung gehören zu den Personenversicherungen. Haftpflicht-, Sach- und sonstige Vermögensversicherungen zählen zu den Nichtpersonenversicherungen.
Schadens- und Summenversicherungen
Mit ihnen wird ein konkreter Schadensbedarf abgedeckt. Schadensversicherungen sind Hausrat-, Haftpflicht-, Kranken-und Rückversicherungen sowie Kfz-Versicherungen. Bei der Summenversicherung wird eine im Versicherungsvertrag festgelegte Summe geleistet, die auch dann nicht erhöht wird, wenn der Schadensbedarf dadurch nicht vollständig gedeckt wird. Zur Summenversicherung gehören Unfall-und Lebensversicherungen.
Aktiven-und Passivenversicherungen
Mit aktiven Versicherungen werden Sachwerte geschützt, die auf der Aktivaseite in der Bilanz eines Unternehmens stehen. Sie decken aber oftmals nicht den ganzen Schaden ab ( Gebäude- und Kaskoversicherung). Bei Passivversicherungen hingegen werden Schäden vollständig ersetzt, beispielsweise bei der Produkthaftpflicht- oder KFZ Versicherung.
Es ist durchaus möglich, dass es mehrere Versicherungsnehmer (Ehepaar) und mehrere Versicherer (Konsortium) gibt. In der Regel profitiert allein der Versicherungsnehmer von dem im Vertrag festgesetzten Leistungskatalog. Bei einer Lebensversicherungen hingegen wird auch ein Bezugsberechtigter benannt, dem im Todesfall der versicherten Person die bis dahin eingezahlte Geldsumme ausbezahlt wird.
Im Versicherungsschein (Police) werden alle Verträge zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer zusammengefasst und dokumentiert. Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers hängen von der Art der Versicherung ab. Die primären Pflichten des des Versicherten bestehen darin, die Beiträge pünktlich zu entrichten und den Versicherer nach Eintritt eines Schadenfalls unverzüglich bzw. innerhalb einer bestimmten Frist darüber zu informieren. Der Versicherer hingegen hat nur eine Obliegenheit. Er hat im Versicherungsfall die vereinbarten Leistungen in entsprechendem Umfang zu erbringen. Bevor es so weit ist, muss der Versicherer den Schaden einstufen und abwickeln. Leider gibt es Versicherungen, die ihre Versicherten über einen unangemessenen Zeitraum hinaus im Unklaren lassen. Deshalb ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren. In ihnen steht, welche Leistungsvereinbarungen getroffen werden für den Fall, dass ein Schaden eintritt, der fristgerecht gemeldet wurde. Es gibt Versicherer, die sich dazu verpflichtet haben, innerhalb eines zuvor festgelegten Zeitraums auf die Schadenmeldung zu reagieren. Vereinzelt werden sogar extra Leistungen bewilligt, falls die Versicherung diesen Reaktionszeitraum überschritten hat.
Das Gesetz der großen Zahlen spielt im Versicherungswesen einer herausragende Rolle. Denn es ermöglicht eine Prognose für den in Zukunft eintretenden Schadenfall. Allerdings können unvorhersehbare Geschehnisse wie zum Beispiel der Klimawandel die Genauigkeit dieser Vorhersagen ungünstig beeinflussen.
Die Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer kann meist nach Ablauf gewisser Zahlungsperioden erfolgen. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass in einigen Fällen der Versicherer erworbene Ansprüche zurückkaufen kann. Voraussetzung hierfür ist aber, dass im Vertrag vereinbarte Mindestleistungen nicht günstiger als der Rückkaufswert sind.
