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Versicherungsgesellschaft

Wofür werden Versicherungen benötigt?

Die Bundesbürger überweisen Jahr für Jahr Milliarden Euro an Versicherungen. Hierbei ist jeder Bürger gut beraten, wenn er die Notwendigkeit und den Nutzen einer jeden Versicherung kritisch hinterfragt. Auf diese Weise können unnötige Ausgaben vermieden und das monatliche Finanzbudget des Haushaltes spürbar geschont werden.

Grundsätzlich schützt eine Versicherung den Versicherungsnehmer vor verschiedenen Risiken, die Leib und Eigentum des Versicherten betreffen können. Dementsprechend werden Versicherungen in Personen-und Sachversicherungen unterschieden. Krankenversicherungen und Rentenversicherungen fallen in den Versicherungszweig der Personenversicherungen. Diese sollen den Versicherungsnehmer beispielsweise vor den negativen Folgen einer Krankheit schützen bzw. eine finanzielle Versorgung für den Lebensabend leisten. Zu den Sachversicherungen hingegen zählen Hausratversicherung sowie Kfz-Versicherungen.

Private Versicherungen finanzieren sich durch das Erheben von Beiträgen, die von den Versicherungsnehmern zu zahlen sind. Entsprechend der Anzahl an Schadensfällen, welche von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft reguliert werden müssen sowie allgemeinen wirtschaftlichen Faktoren, wird die Höhe der Versicherungsprämien von Zeit zu Zeit angepasst. Private Versicherungen müssen Rücklagen bilden, um stets liquide und damit leistungsfähig zu bleiben. Zu diesem Zweck führen die verschiedenen Versicherungsgesellschaften einen Teil ihrer Einnahmen in ein sogenanntes Kapitalsammelbecken ab. Letztlich bewahrt dies die jeweilige Versicherung vor einer Insolvenz. Jedoch ist es in der Regel eher unwahrscheinlich, dass eine Versicherungsgesellschaft zahlungsunfähig wird.

Letztlich lässt sich eine gute Versicherungsgesellschaft daran erkennen, dass sie jederzeit ein offenes Ohr für die Probleme und Anregungen ihrer Versicherungsnehmer hat. Ausreichend Service-Mitarbeiter sind ebenso entscheidend für die Qualität einer Versicherung wie eine unbürokratische und schnelle Abwicklung im Schadens- bzw. Leistungsfall.

Wie verdienen Versicherungen ihr Geld?

Bei Versicherungen im Allgemeinen handelt es sich um komplexe Geschäftsmodelle, die grundsätzlich auf wirtschaftlichem Denken beruhen. Der Idealfall für eine Versicherungsgesellschaft ist es, möglichst viele Versicherungsnehmer als Kunden zu haben, bei denen während der Versicherungszeit keinerlei Versicherungsfälle eintreten. Diese Utopie entspricht natürlich nicht der Realität. Aus diesem Grund müssen Versicherungsgesellschaften heutzutage streng kalkulieren, um jederzeit zahlungs- und damit leistungsfähig bleiben zu können. Um Rücklagen bilden zu können, sind Beitragsanpassungen für die Versicherungsnehmer häufig nicht zu vermeiden. Je mehr Schadensfälle eine Versicherungsgesellschaft im Laufe eines Jahres regulieren musste, umso eher werden die Beiträge der jeweiligen Versicherungssparte nach oben hin angepasst. Dies ist natürlich stark vereinfacht ausgedrückt, denn schließlich werden die Versicherungsprämien zusätzlich von anderen, externen Faktoren, wie etwa der Inflation, beeinflusst.

Allen Versicherungen liegt das Prinzip der kollektiven Risikoübernahme zu Grunde. Dies bedeutet, dass jeder Versicherungsnehmer Versicherungsprämien zu entrichten hat, die in einen Geldtopf bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft fließen. Dieser Geldtopf wird auch als Kapitalsammelbecken bezeichnet und bildet letztlich die finanzielle Grundlage jeder modernen Versicherungsgesellschaft – und das weltweit.  Wenn nun ein Schadensfall eintritt, wird die entsprechende Summe aus diesem Geldtopf an den betroffenen Versicherungsnehmer ausgezahlt, nachdem der Schadensfall durch den Versicherungsträger geprüft worden ist. Selbst wenn diese Summe die bisher eingezahlten Beiträge des Versicherungsnehmers übersteigen sollte, ist die Versicherungsgesellschaft vertraglich zur Zahlung der Summe verpflichtet, welche zur Deckung des Schadens notwendig ist.

Heutzutage werden Versicherungen von Experten als unentbehrliches Instrument bezeichnet, um heute die finanzielle Sicherheit von morgen gewährleisten zu können. Angenommen, eine Privatperson müsste für alle Schäden aufkommen, die sie im Laufe ihres Lebens unbeabsichtigt anderen Personen oder deren Eigentum zugefügt hat, wäre diese Person sehr schnell dem finanziellen Ruin nahe. Salopp gesagt: Ein Mensch würde nur noch arbeiten gehen, um die eigenen Schulden bezahlen zu können.

Am Beispiel der Krankenversicherung würde dies bedeuten, dass sämtliche Kosten, die für die Wiederherstellung oder Erhaltung der Gesundheit anfallen, vom Betroffenen selbst getragen werden müssten, was insbesondere für Geringverdiener unmöglich wäre.

Aus diesem Grund wurden Ende des 19. Jahrhunderts die Sozialversicherungen in Deutschland eingeführt, die dem Schutze der Arbeitnehmer dienen sollten. Aus diesem Grund sind die Sozialversicherungen verpflichtend für jeden Arbeitnehmer in Deutschland.

Auch wenn es sich hierbei um staatliche Versicherungsformen handelt, sind auch diese gezwungen, wirtschaftlich zu agieren, um jederzeit liquide und damit leistungsfähig zu bleiben.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass alle Versicherungsgesellschaften nur dann Geld verdienen können, wenn sie mehr Geld durch Versicherungsprämien einnehmen, als sie während eines Jahres für Schadenszahlungen ausgeben müssen. Dies trifft staatliche Versicherungen ebenso wie private Versicherungsanbieter. Hierbei sind finanzmathematische Grundlagen für die jeweilige Versicherungsgesellschaft unentbehrlich. Diese wiederum bestimmen letztlich die Höhe der Versicherungsprämien, die vom Versicherungsnehmer für eine bestimmte Versicherung zu zahlen sind.

Wie können Versicherungen stillgelegt werden?

Ob nun geschrumpfte Ersparnisse, unvorhergesehene Kündigungen oder Kurzarbeit: Mehr und mehr Bundesbürger müssen derzeit finanzielle Engpässe überbrücken. Um einzelne Ausgabenpositionen zu überprüfen und die laufenden Kosten des Haushaltes herunterzuschrauben, wird man hierbei früher oder später auf den Posten Renten- oder Lebensversicherung stoßen.

Die Deutschen haben rund 90 Millionen Kapital-Lebensversicherungen abgeschlossen. Dies bedeutet, dass es aktuell mehr Versicherungspolicen als Einwohner in Deutschland gibt. Die Rendite dieser Lebensversicherungen fällt aktuell jedoch eher mager aus. Aus diesem Grund kann es durchaus sinnvoll sein, die Wertigkeit entsprechender Policen genau zu überprüfen. In aller Regel lässt sich feststellen, dass eine vorzeitige Kündigung einer Kapital-Lebensversicherung mit einem herben finanziellen Verlust für den Versicherungsnehmer einhergeht. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die entsprechende Versicherung erst vor vergleichsweise kurzer Zeit unterzeichnet wurde und die Abschlussgebühren üblicherweise in den ersten Jahren des Vertrages fällig sind.

Eine Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt zu veräußern, stellte bisher eine beliebte Möglichkeit dar, mehr Geld aus dem Verkauf generieren zu können. Allerdings stehen die Chancen für den Verkauf einer Lebensversicherung eher schlecht. Ein Grund hierfür ist die Finanzkrise. Hierdurch reagieren Investoren deutlich zurückhaltender. Viele Händler haben zudem Lebensversicherungen auf Kredit gekauft. Die steigenden Kreditzinsen schmälern aktuell die Gewinnaussichten dieser Händler und damit die Chancen für Versicherungsnehmer, aus dem Verkauf ihrer Versicherung einen Gewinn zu erwirtschaften.

Eine Alternative zum Verkauf einer Lebens- oder Rentenversicherung ist Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages. Hierbei entfällt die monatliche Zahlung für den Versicherungsnehmer. Zudem bleibt das bereits angesparte Geld beim Versicherungsträger. Dieses angesparte Kapital kann beispielsweise verzinst werden und zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Fälligkeit inklusive Zinsen an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden. Ist der finanzielle Engpass überwunden, bieten viele Versicherungsträger an, die freigestellten Beiträge nachträglich einzuzahlen. Hierbei sollte man jedoch Vorsicht walten lassen und genau prüfen, unter welchen Bedingungen dies möglich ist und ob nicht sogar finanzielle Nachteile daraus entstehen können.

Grundsätzlich sollte man vor einer vorzeitigen Kündigung oder Stilllegung einer Versicherungspolice noch einmal genau die monatlichen Kosten und die Notwendigkeit der Versicherung überprüfen. Es macht beispielsweise keinen Sinn, eine Haftpflichtversicherung aufzukündigen, die mit 50 bis 90 Euro jährlich vergleichsweise günstig ist und den Versicherungsnehmer im Schadensfall vor hohen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten schützen kann.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Anders verhält es sich jedoch mit den Kaskoversicherungen. Hierbei kann es durchaus sinnvoll sein, Kosten und Nutzen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung zu überprüfen, unter Umständen auf diese zu verzichten oder herabzustufen.

Eine Rechtsschutzversicherung und eine Hausratversicherung mag im Schadensfall praktisch sein, jedoch sind diese beiden Versicherungen nicht als derart wichtig zu bezeichnen wie dies bei einer Haftpflichtversicherung ist. Dies trifft vor allem auf eine Rechtsschutzversicherung zu.

Fazit: Die Stillegung einer Versicherung über einen gewissen Zeitraum ist in den meisten Fällen die bessere Alternative. Das gilt insbesondere für Lebens- und Rentenversicherungen, da eine Kündigung dieser Verträge in der Regel mit hohen finanziellen Einbußen für den Versicherungsnehmer verbunden ist. Bei einer Stilllegung gibt es kurzfristig neuen finanziellen Spielraum für andere wichtige Dinge. Die Versicherung wird in dieser Zeit vom Versicherungsträger unverändert weitergeführt.

Wie kann eine Versicherung gekündigt werden?

Eine Versicherungspolice ist innerhalb von Minuten abgeschlossen. Sie zu kündigen ist oftmals ein schwieriges Unterfangen, da wesentliche Punkte wie Kündigungsfristen und Laufzeiten eingehalten werden müssen. Des gibt zwei Kündigungsformen: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.

Eine ordentliche Kündigung kann nur entsprechend der gültigen Kündigungsfristen und –termine erfolgen. Für die Kfz-Versicherungen ist  immer am 30. November eines Jahres  Stichtag. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens an diesem Tage schriftlich vorliegen. Das Datum des Poststempels ist hier nicht ausreichend. Deshalb empfiehlt es sich, die Kündigung rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Kündigungen sollten außerdem per Einschreiben versandt werden, um die fristgerechte Absendung der Kündigung belegen zu können. Ein Zusendung per Fax ist auch möglich, der Sendebericht gilt als Zustellbeleg.

Neben dem fristgerechten Ausstieg aus einer Versicherung gibt es noch andere Möglichkeiten, Neben einem regulären Ausstieg aus einer Versicherung gibt es noch andere Möglichkeiten, die Versicherung zu kündigen. So ist es dem Versicherungsnehmer möglich, im Rahmen von nahezu allen Sachversicherungen nach jedem entstandenen Versicherungsschaden mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung sollte zwar sofort ausgesprochen, aber erst zum Jahresende wirksam werden. Dann können eventuell zu viel bezahlte Beiträge von der Versicherungsgesellschaft zurückerstattet werden.

Von seinem Recht auf eine außerordentliche Kündigung kann der Versicherungsnehmer beim Verkauf oder dem Wegfall eines versicherten Objektes Gebrauch machen. Die Kündigung kann dann sofort mit Eintritt des Ereignisses erfolgen, zum Beispiel mit dem Verkauf eines Autos. Der Versicherungsschutz endet in diesem Beispiel mit dem Verkaufsdatum.

Darüber hinaus besteht ein Sonderkündigungsrecht für den Verbraucher bei jeglicher Form einer Erhöhung der jeweiligen Versicherungsprämien, welche über die übliche Progression hinausgeht. Dies bedeutet für den Verbraucher, dass er bei einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge mit sofortiger Wirkung zum Termin der Erhöhung kündigen kann.

Eine Lebensversicherung kann stets nur ordentlich gekündigt werden. Dies ist zum Ende eines jeden Versicherungsjahres möglich. Im Falle von Ratenzahlungen kann die Kündigung auch zum Ende eines Zahlungsabschnittes erfolgen, wobei der frühestmögliche Zeitpunkt am Ende des ersten Versicherungsjahres liegt.

Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung kann die ordentliche Kündigung erstmalig zum Laufzeitende ausgesprochen werden. Läuft die Versicherung danach weiter, kann die Kündigung jährlich zum Ende eines jeweiligen Versicherungsjahres ausgesprochen werden. Bei Versicherungspolicen, die über eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren hinausgehen, kann die Kündigung erstmals zum Ende des fünften Jahres erfolgen. Danach ist eine Kündigung ebenfalls jährlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres möglich. Bei einem Schadenfall kann die Kündigung entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres erfolgen.

Im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist jeweils nur eine ordentliche Kündigung möglich, die zum Ende eines jeden Versicherungsjahres erfolgen kann. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung kann frühestens nach 18 Monaten Mitgliedschaft gekündigt werden. Beim Wechsel in eine private Krankenversicherung muss die Frist von 18 Monaten nicht berücksichtigt werden.

Was geschieht, wenn die Versicherung Pleite geht?

Die jüngste Finanzkrise hat auch die Versicherungsgesellschaften weltweit nicht verschont. Aus diesem Grund machen sich Versicherungsnehmer bis heute darüber Gedanken, ob ihre jeweilige Versicherung Pleite gehen kann und damit Insolvenz anmelden muss.

Wenn eine Versicherung in ernsthafte Finanznöte kommen sollte, tritt der staatliche Rettungsfond, der Protektor, auf den Plan. In diesen Fond müssen alle Versicherungsgesellschaften Beiträge einzahlen. Der Protektor übernimmt im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Versicherungsgesellschaft alle Versicherungspolicen der jeweiligen Kunden und führt diese kommissarisch fort. Am Beispiel der Lebensversicherung bedeutet dies, dass hierbei jedoch nur eine Garantieverzinsung von 2,25 % an den Versicherungsnehmer gezahlt werden kann. Durch diese Sicherheitseinrichtung für alle Lebensversicherungsgesellschaften sollen den Versicherungsnehmern garantierte Leistungen geboten und bereits gewährte Beteiligungen an Gewinnen gesichert werden. Überschüsse können jedoch erst nach einer Konsolidierung des jeweiligen Vertragspools erwartet werden, was wiederum die Rendite reduziert.

Ein weiteres Risiko stellt eine mögliche Insolvenz einer Aktiengesellschaft dar, in welche ein Versicherungsanbieter investiert. Hierdurch wird die Rendite natürlich geschmälert. Jedoch setzen Versicherungsgesellschaften vermehrt auf Diversifikation und dürfen zudem nur maximal 35 Prozent aller Kundengelder in Aktien investieren, sodass dieses Risiko als minimal einzustufen ist. Aktuellen Angaben der deutschen Finanzaufsicht „BaFin“ zufolge sieht es um die deutschen Versicherungsgesellschaften grundsätzlich nicht schlecht aus. Eine Zahlungsunfähigkeit ist insbesondere bei den großen und renommierten Versicherungsgesellschaften nicht zu befürchten.

Aktuell bereitet den Versicherungsnehmern die Krankenversicherungsgesellschaft City BKK Kopfzerbrechen. Der Krankenversicherungsanbieter musste zum 1. Juli 2011 Insolvenz anmelden. An dieser Tatsache konnten auch zweifelhafte Zusatzbeiträge, die von den Mitgliedern eingefordert worden waren, nichts ändern. Jüngsten Meldungen zufolge werden die zu viel entrichteten Krankenversicherungsbeiträge an die Versicherungsnehmer zurückgezahlt. Die Mehrheit der Versicherungsnehmer der City BKK dürften sich mittlerweile jedoch ohnehin eine neue Krankenversicherungsgesellschaft gesucht haben. Als einer der Gründe für die Insolvenz des Krankenversicherungsanbieters wurden unter anderem die hohen Versorgungskosten der Gesellschaft an den Standorten Hamburg und Berlin angegeben. Zudem galt die City BKK über einen langen Zeitraum als chronisch unterfinanziert.

An diesem Negativbeispiel wird deutlich, dass es durchaus möglich ist, dass eine Versicherung insolvent gehen kann. Die Auswirkungen für die Versicherungsnehmer hielten sich jedoch in Grenzen. So war der Versicherungsschutz von Versicherungsnehmern der City BKK jederzeit gewährleistet.

Wann und wie kündige ich eine Versicherung

Versicherungen sind sowohl für Privatleute als auch für Unternehmen unverzichtbar. Denn sie schützen Privatpersonen und Firmen gegen kalkulierbare Risiken ab. Dieser Schutz kann sowohl die eigene Person oder eigenes Eigentum sowie auf andere Personen und fremdes Eigentum beziehen. Doch nicht alle Versicherungen sind absolut notwendig. Nach einigen Jahren stellt der Versicherte oft fest, dass manche Versicherungspolice angepasst oder sogar überhaupt nicht mehr benötigt wird und gekündigt werden kann.

Ein typisches Beispiel ist die Kündigung der Hausratversicherung. Ziehen zwei Menschen in eine gemeinsame Wohnung, wird eine der beiden Versicherungen überflüssig. Eine Versicherung für ein Tier ist nur sinnvoll, solange der Versicherungsnehmer auch Besitzer des Tieres ist. Verkauft mein sein Pferd oder stirbt es, ist die Tierversicherung nicht mehr notwendig. Für den Fall einer Kündigung ist es gut zu wissen, wie man am schnellsten aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag herauskommt.

In aller Regel sehen Versicherungspolicen eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor. Wenn eine Versicherung zum 31. Dezember eines Jahres (Ende des Versicherungsjahres) gekündigt werden soll, muss der Versicherungsgesellschaft die Kündigung spätestens am 30. September vorliegen.

Liegt ein Schadensfall vor, können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherungsträger vom Kündigungsrecht Gebrauch machen. Insbesondere Versicherungsgesellschaften nehmen dieses Recht gerne in Anspruch. Das gilt vor allem für den Fall, wenn sie einen Versicherungsnehmer loswerden möchten, der sie mit hohen Forderungen eine Menge Geld gekostet hat. Besonders im Fokus stehen hier Anbieter von Rechtsschutzversicherungen.

Versicherungen verkaufen – Was sollte beachtet werden?

Mehr und mehr Versicherungskunden kündigen ihre Versicherungspolicen vorzeitig. Dabei vergessen viele Versicherungsnehmer, dass es noch eine andere, lukrative Möglichkeit gibt, von der sowohl die Versicherungsgesellschaft als auch der Versicherungsnehmer selbst profitieren können. Der Verkauf einer Versicherung ist eine gute Alternative zur Kündigung. Doch warum kann auch der Versicherungsnehmer davon profitieren?

Die finanziellen Vorteile, die der Verkauf einer Versicherung mit sich bringen kann, werden vor allem am Beispiel der Lebensversicherungen deutlich. Heutzutage wird rund die Hälfte der Lebensversicherungen nicht bis Vertragsende geführt. Eine vorzeitige Kündigung ist jedoch vielfach mit finanziellen Verlusten für den Versicherungsnehmer verbunden. Aus diesem Grund ist man mit dem Verkauf von Lebensversicherungen oftmals besser beraten.

Verschiedene Unternehmen kaufen heutzutage Lebensversicherungen zwar auf und werben hierbei mit einem finanziellen Bonus für den Rückkaufswert der Versicherung.Jedoch stellen diese Unternehmen einige Bedingungen an den Versicherungsnehmer, welche oftmals nicht so ohne Weiteres erfüllt werden können. Einige Unternehmen beispielsweise akzeptieren ausschließlich Verträge, deren Wert maximal die Hälfte des Gesamtwertes (am Ende der Laufzeit) erreicht hat. Außerdem sollte die Laufzeit des Versicherungsvertrages zum Zeitpunkt des Verkaufs 15 Jahre nicht überschreiten. Der Rückkaufwert der Lebensversicherung liegt idealerweise bei mindestens bei 5.000 Euro. Dies bedeutet, dass eine Lebensversicherung, die verkauft werden soll, im besten Fall weder zu alt noch zu neu sein sollte. Zudem kann es vorkommen, dass verschiedene Arten von Kapital-Lebensversicherungen vom Verkäufer nicht angenommen werden.

Ein wesentlicher Vorteil bei Verkauf einer Lebensversicherung ist, dass der Kunde beim Verkauf seines Vertrages weiterhin Versicherungsnehmer bleibt. Im Falle seines Ablebens kann dann die Versicherungsprämie abzüglich des Kaufpreises an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird.

Neben den verschiedenen etablierten Unternehmen, die beim Verkauf von Lebensversicherungen sofort den vollen Verkaufspreis an den Versicherungsnehmer auszahlen, existieren heutzutage zahlreiche dubiose Firmen, die potentielle Kunden mit einem höheren Kaufpreis locken möchten. Allerdings wird im Gegenzug hierbei nur ein Teilbetrag der Gesamtsumme sofort an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, während der Rest in monatlichen Raten abgeleistet wird. Hierbei ist das Risiko für den Verkäufer als recht hoch einzustufen. Denn falls das Unternehmen insolvent gehen sollte, verliert der Verkäufer die noch ausstehende Summe und damit unter Umständen eine Menge Geld.

Es gibt aber auch Unternehmen, die anstelle der Auszahlung die Finanzierung eines Wertgegenstandes anbieten. Diese Möglichkeit ist aber für die meisten Verkäufer von Lebensversicherungen indiskutabel, da ja der Zweck des Verkaufs darin liegt, schnell an Bargeld zu kommen. Die Lebensversicherung nur deshalb zu verkaufen, um damit ein neues Auto oder neue Möbel zu finanzieren, wird in der Regel nicht praktiziert.

Bevor die Entscheidung  zugunsten eines Verkaufs einer Versicherung fällt, kann es sinnvoller sein, die Versicherung beitragsfrei zu stellen, um auf diese Art und Weise kurzfristige Zahlungsengpässe zu überbrücken. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer keine weiteren Beiträge an die Versicherung abführen muss, das bisher angesparte Kapital jedoch erhalten bleibt. Sobald der finanzielle Engpass überwunden ist, kann die Versicherung dann wie gehabt weitergeführt werden. Ebenso kann eine kurzfristige Reduzierung der jeweiligen Einzahlungsbeiträge vereinbart werden, wenn das finanzielle Budget angeschlagen ist, aber ein Verkauf der Renten- oder Lebensversicherung nicht infrage kommt.